Hallo,
nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen
Gewinn gem. § 4, Abs. 3 (=EÜR) EStG ermittelt, vor rd. zwei Jahren einen fabrikneuen
Firmenwagen gekauft hat und dass er diesen regelmäßig linear abgeschrieben hat.
Nun ist der Fall möglicherweise so, dass dieser PKW so
mangelbehaftet ist, dass dieser mittels Rücktritt vom Kaufvertrag (ehem.
Wandlung) an den Verkäufer zurückgegeben werden muss. Für seine Nutzung soll er
die üblichen 0,5% je 1.000km (da Ottomotor) vom Kaufpreis und die Anwaltskosten
(bspw. 3.500€ zzgl. USt.) zahlen. Gleichzeitig liegt der Rückerstattungsbetrag,
der vom Verkäufer nach Abzug der v.g. Nutzungsentschädigung an den
Gewerbetreibenden (Käufer) ausgezahlt werden soll, über dem Buchwert, da der
Wagen wenig gelaufen hat. Die Differenz zwischen Buchwert und
Rückzahlungsbetrag liegt z.B. bei 10.000€.
Welche steuerliche Auswirkung hätte dieser Geschäftsvorfall?
Ist dieses eine steuerfreie Entschädigung, die vom Unternehmer vollumfänglich für
die Ersatzbeschaffung genutzt werden kann oder muss er diesen Differenzbetrag möglicherweise versteuern ?
(Wo ist der jeweilige Vorgang im Steuer-Sparbuch 2014 einzutragen?)
Viele Dank für Ihre Hinweise!