Rücktritt vom Kaufvertrag - Rückerstattungsbetrag liegt über Buchwert

  • Hallo,


    nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen
    Gewinn gem. § 4, Abs. 3 (=EÜR) EStG ermittelt, vor rd. zwei Jahren einen fabrikneuen
    Firmenwagen gekauft hat und dass er diesen regelmäßig linear abgeschrieben hat.


    Nun ist der Fall möglicherweise so, dass dieser PKW so
    mangelbehaftet ist, dass dieser mittels Rücktritt vom Kaufvertrag (ehem.
    Wandlung) an den Verkäufer zurückgegeben werden muss. Für seine Nutzung soll er
    die üblichen 0,5% je 1.000km (da Ottomotor) vom Kaufpreis und die Anwaltskosten
    (bspw. 3.500€ zzgl. USt.) zahlen. Gleichzeitig liegt der Rückerstattungsbetrag,
    der vom Verkäufer nach Abzug der v.g. Nutzungsentschädigung an den
    Gewerbetreibenden (Käufer) ausgezahlt werden soll, über dem Buchwert, da der
    Wagen wenig gelaufen hat. Die Differenz zwischen Buchwert und
    Rückzahlungsbetrag liegt z.B. bei 10.000€.


    Welche steuerliche Auswirkung hätte dieser Geschäftsvorfall?
    Ist dieses eine steuerfreie Entschädigung, die vom Unternehmer vollumfänglich für
    die Ersatzbeschaffung genutzt werden kann :) oder muss er diesen Differenzbetrag möglicherweise versteuern :( ?
    (Wo ist der jeweilige Vorgang im Steuer-Sparbuch 2014 einzutragen?)


    Viele Dank für Ihre Hinweise!