Werbungskosten / Entfernungspauschale wird nicht angerechnet

  • Hallo zusammen,


    ich steh zurzeit auf dem Schlauch und zwar bin ich gerade dabei die Steuererklärung meiner Schwester auszufüllen (Wiso2014).


    Sie hat vom 5.6 bis zum 31.12 gearbeitet und mein schlaues Programm gibt mir folgendes an:
    Wege zur Arbeit : 1046€
    Berufsbekleidung: 165€
    Kontoführungskosten: 16€
    Pauschale für weitere Arbeitsmittel: 103€€


    Summe: 1330€


    Nun ändert sich der aktuell zu erstattende Betrag von 530€ überhaupt nicht.


    Habe ich etwas übersehen ?.


    Hier noch weitere Angaben die vielleicht zur Lösung führen:


    Summe/Gesamtbetrag der Einkünfte : 7944€


    Einkommen zu versteuerndes Einkommen: 6027€


    PS: Ich war immer in der Annahme, das alles was den Pauschbetrag übersteigt, sich auch positiv auf die Erstattung auswirkt.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ändert sich der aktuell zu erstattende Betrag von 530€ überhaupt nicht. Habe ich etwas übersehen ?.

    Wurde vielleicht zufällig nur dieser Betrag an Steuern im Rahmen des Lohnsteuerabzugs entrichtet?

  • Hi Miwe4,


    ich bin leider nicht so ganz fit in dem Bereich.
    "Im Rahmen des Lohnsteuerabzugs entrichtet ?"


    Zur Allgemeinen Verständigung:


    Ich habe Werte der Lohnsteuerbescheinung ganz normal über Wiso (Interview) eingegeben (Reiter: Lohnsteuerbescheinigung).Darauf hin wurde mir erstmal eine Erstattung von 530€ angezeigt. *Logisch^^
    Nun komme ich zum nächsten Thema: Ausgaben zu Löhnen und Gehältern.
    Hier bin ich auf die Summe von 1330€ gekommen, was sich aber überhaupt nicht auf die Erstattung auswirkt.
    Sollte ich nicht einen Ansprung auf 860€ erwarten, da ich den Pauschbetrag von 1000€ deutlich überschritten habe.


    Danke für deine Mühe :chinese:

    • Offizieller Beitrag

    ... ich bin leider nicht so ganz fit in dem Bereich.

    Dann sollte man seine Hilfe vielleicht nicht auch noch anderen andienen. Man hat doch auch eine Verantwortung, wenn man so etwas für nahestehende Personenen übernimmt. Zumal man es für die Schwester eigentlich nach dem Steuerberatungsgesetz auch gar nicht darf.


    Gemeint ist, dass man im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht mehr Steuern erstattet bekommen kann als man durch Lohnabzüge, Zinsabschlagsteuern oder Steuer-Vorauszahlungen vorab gezahlt hat.

  • Danke für die schnelle Lösung des Problems.


    Ich hatte mir schon gedacht, das es daran liegt.
    Nur bin ich mir nie ganz sicher, gerade wenn es um Steuerangelegenheiten geht.
    Bin auch zurzeit im Dauerstress und habe dafür eigentlich keinen Kopf.


    Nunja die Hilfe ist in diesem Fall doch die Software und bei dem ganzen ist meine Schwester auch anwesend.
    Nur bei der Bedienung bin ich ihr behilflich.Der Anfangspost war unglücklich formuliert.


    Dann danke nochmal und ich werde mir ihren Rat zu Herzen nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    War etwas überspitzt formuliert. Deiner Schwester darfst Du schon noch helfen, solange es unentgeltlich erfolgt. Aber wie oben schon gesagt, dann sollte man sich seiner Sache auch in jeder Hinsicht sehr sicher sein.