Unfallkosten und deren Erstattung

  • Hallo Zusammen,



    ich hatte Mitte November 2013 einen unverschuldeten Unfall mit meinem PKW auf dem Heimweg von meiner Arbeitsstelle. Diesen Totalschaden möchte ich nun steuerlich geltend machen.


    Den Restwert des Autos (1,5 Jahre alt) habe ich Programmunterstützt ermittelt und eingetragen. Auch den Betrag aus dem Verkauf im November und die "Sonstigen Kosten" habe ich eingetragen. Soweit ist alles klar.


    Meine Eigentliche Frage ist, was ich bei den Erstattungen eintragen soll?


    Bis zum 31.12. hat die gegnerische Versicherung nur etwa die Hälfte, der Forderungen meines Anwalts, an mich überwiesen.


    Im neuen Jahr sind mir nochmal kleinere Beträge (Abschleppkosten, Ausfallentschädigung) überwiesen worden.


    Auf gut die andere Hälfte meiner Ansprüche, z.B. die Mehrwertsteuer und Schmerzensgeld etc, warte ich noch immer.



    Trage ich nun bei Erstattungen nur den Betrag ein, den ich bis zum 31.12. erhalten habe, oder muss ich noch abwarten bis die Akte geschlossen ist?


    Viele Grüße,


    Marc

    • Offizieller Beitrag

    ..., oder muss ich noch abwarten bis die Akte geschlossen ist?

    Würde ich so machen, weil es aktuell ja noch nicht eilt. Alles andere macht nur unnötige Probleme, weil Du ansonsten die zu ewartenden Erstattungen irgendwie einbeziehen musst und alles offen bleiben müsste.