Hallo,
in der Einkommensteuererklärung 2013 finde in nicht mehr im Mantelbogen die frühere ankreuzbare Zeile "Kapitalerträge, die nicht den pauschalen Freistellungsbetrag von 800/1600 Euro übersteigen". Muß ich ich nun jetzt die Anlage Kap ausfüllen, auch wenn meine Zinserträge geringer sind als der erklärte Freitstellungsauftrag?
Danke und Gruß
mohri