Geringere Kapitalerträge als der Pauschfreibetrsg

  • Hallo,
    in der Einkommensteuererklärung 2013 finde in nicht mehr im Mantelbogen die frühere ankreuzbare Zeile "Kapitalerträge, die nicht den pauschalen Freistellungsbetrag von 800/1600 Euro übersteigen". Muß ich ich nun jetzt die Anlage Kap ausfüllen, auch wenn meine Zinserträge geringer sind als der erklärte Freitstellungsauftrag?


    Danke und Gruß
    mohri

    • Offizieller Beitrag

    Muß ich ich nun jetzt die Anlage Kap ausfüllen, auch wenn meine Zinserträge geringer sind als der erklärte Freitstellungsauftrag?

    Wenn keine der Banken Zinssteuer an das FA abgeführt hat, brauchst Du auch nichts auszufüllen.