Arbeitsunfall

  • Ich hatte im Nov. 2000 einen schweren AU ( Miniskus- und Kreuzbandabriss ). Incl. Rehabilitation dauerte die Krankschreibung bis Mai 2001. Ich habe nun alle Kosten ( Fahrten zur Physiotherapie; Behandlungstagen u.a.) als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Nun teilte mir mein Finanzamt mit, daß dies keine Werbungskosten sind, sondern als Sonderausgabe angesetzt werden. Mein Einwand, das es sich um einen AU handele und somit all meine Kosten zur wiederherstellung meiner Arbeitskraft dienen und somit Werbungskosten seien, wurde abgelehn. Liege ich hier falsch oder mein FA. Falls zweiteres,wie kann ich mich dagegen wehren ?

  • Hallo Rolf,
    deine Kosten müssten eigentlich zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören. Eintragen müsstest du die im Mantelbogen Seite 4.
    Die Aufwendungen werden deinen Krankheitskosten zugerechnet, das gehört in den privaten Bereich und nicht zur Arbeit. Wenn du selber Unfallschäden an deinem Pkw bezahlen müsstest, dann würde das unter die Werbungskosten fallen.


    Genauer weiß ich das leider auch nicht.
    Anna