Nachzahlung der Deutschen Rentenversicherung

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage, wo ich dankbar wäre eine sachkundige Auskunft zu erhalten. Folgende Situation liegt vor:


    ich habe 2009 einen schweren Arbeitsunfall gehabt und musst jahrelang mit der Berufsgenossenschaft und DRV Deutschen Rentenversicherung um meine Anerkennung der Unfollfolgen kämpfen.
    2013 hat die Berufsgenossenschaft, 2016 die DRV Rentenversicherung anerkannt. Die DRV hat in 2016 die Renten zum Jahr 2009 rückwirkend nachberechnet und die Einzeljahre auf einmal komplett ausbezahlt.


    Ich habe krankheiheitsbedingt in den letzten Jahren keine Steuerklärungen abgegeben, weil ich auch kein richtiges Einkommen hatte. Da war natürlich ein Fehler. Ich habe eine vermietete Wohnung mit Mieteinahme. Das Finanzamt hat in den letzten Jahren offenbar sogenannte Nuller-Schätzbescheide erlassen.


    Nun mein Frage: kann ich mit der Rentennachzahlung in 2016 meine alten Steuerjahre wieder aufleben lassen, so das ich komplett neu für die Einzeljahr veranlagen kann und alles geltend machen was ich auch sonst hätte angeben können. Mir geht es vor allen Dingen auch um die Immobile (wg. Zinsen, AfA, etc.), da müsste ein Verlust aus V+V herauskommen.


    Oder habt Ihr vielleicht eine andere Idee oder "Trick" wie ich in die alten Veranlagungsjahre wieder reinkomme ?


    Vielen Dank im Voraus !
    huhu350

    • Offizieller Beitrag

    Oder habt Ihr vielleicht eine andere Idee oder "Trick" wie ich in die alten Veranlagungsjahre wieder reinkomme ?

    Wende Dich doch bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Der kann Dir genau sagen, was du machen kannst bzw. sogar machen musst. Hier kann Dir, mangels Kenntnis einiger weiterer weiterer Details, niemand helfen und darf es auch aufgrund des Steuerberatungsgesetzes letztlich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    ab 2016 besteht Erklärungspflicht - wegen der Rentennachzahlung, die in 2016 versteuert wird!

    Sicher? ?(