Ich würde gerne ein Ausbildungsjahr bei der Deutschen Rentenversicherung nachzahlen (Formular: V080) und wissen, ob ich diese gezahlten Beiträge bei der Steuerklärung geltend machen kann und wo genau ich sie eintragen muss? Das Programm liefert mir da keinen entsprechenden Hinweis und ich bin ich leider nicht sonderlich "gebildet" in Steuerfragen. Wer kann hier helfen? Besten Dank im Vorraus!
Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten (Rentenversicherung) steuerlich absetzbar?
- Silke1101
- Unerledigt
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Zu behandeln, wie alle anderen gleichartigen Beiträge eben auch.
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Das Programm
Welches?
Zu behandeln, wie alle anderen gleichartigen Beiträge eben auch.
Hm, so ganz eindeutig finde ich es nicht. Ich würde es hier eintragen:
Einverstanden?
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Ich habe das gleichartige auf freiwillige zahlungen bezogen. Ich würde eine Zeile höher nehmen. Wobei sich das aus der zu erteilenden Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers ergeben sollte.
Tz. 2 des BMF Erlasses 2013-08-19 Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.pdf
Freiwillige Einzahlungen als Steuersparmodell - Quelle: ihre-vorsorge.de