beruflich veranlasster PC / Finanzierung

  • Hallo zusammen,
    lässt sich ein finanzierter PC in der Einkommensteuer absetzen (wenn die Voraussetzungen vorliegen)?
    Und wie ist die "Stücklung" zu machen der Kosten?
    a) anhand der Raten? Nee oder?
    b) nach den Abschreibungsregeln vom Gesamtbetrag?


    Danke
    Nick

    • Offizieller Beitrag

    Die Erfassung/Abschreibung erfolgt im Bereich "Nichtselbständige Arbeit > Werbungskosten > Arbeitsmittel > Anschaffungen".


    Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Preisminderungen und Investitionsabzugsbeträge sind entsprechend abzuziehen. In den häufigsten Fällen sind die Anschaffungskosten identisch mit dem (Gesamt-)Rechnungsbetrag eines Gegenstandes. Jedoch gibt es jede Menge Beispiele, bei denen die Anschaffungskosten um zusätzliche Faktoren korrigiert werden müssen, bitte für Beispiele die Programmhilfe beanspruchen.


    Es erfolgt eine Berechnung anhand des Gesamtbetrages.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)