Erfassung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

    • Offizieller Beitrag

    Der Betrag hätte als zu erwartende Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2012 erklärt werden müssen. Der Arbeitgeber hat m.E. die Lohnsteuerbescheinigung insoweit zu berichtigen und Du/Ihr habt formlos schriftlich auf die vorzunehmende Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2012 zu verweisen.

  • Der Fehler wurde erst 2013 entdeckt und korrigiert. Wieso ist im Programm eine - Eingabe nicht möglich? In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht es nun mal so und das ist Fakt. Warum kann ich in ein programm nicht das eingeben, was auf dem Formular steht?

    • Offizieller Beitrag

    Was einkommensteuerrechtlich nicht zulässig bzw. zutreffend ist, wird durch das Programm zurecht nicht als alternativer Eintrag zugelassen. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass es sich bei dem Betrag um eine Erstattung für eine in 2012 unternommene Auswärtstätigkeit handelt. Würde allerdings kein Minuszeichen bedingen, sondern einen ganz normalen positiven Betrag. Ich verstehe demnach immer noch nicht, wie sich bei steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers anlässlich Auswärtstätigkeiten ein Negativbetrag ergeben kann. Einzig denkbarer Sachverhalt wäre für mich eine Rückzahlung zuviel erhaltener Beträge. z.B. aus Vorschüssen, Deinerseits. Wobei das eigentlich bis zum 28.02. des Folgejahres abgeschlossen sein sollte. Aber auch das muss m.E. somit ggf. über eine Berichtigung des Einkommensteuerbescheides für 2012 erfolgen.