Auswirkung bei Nebenjob/Teilzeit ?

  • Hallo an alle!


    Vielleicht kennt sich jemand aus? Ich bin in der Elternzeit und möchte nächsten Monat wieder ein paar Stunden arbeiten.
    Jetzt habe ich zur Auswahl auf 325,- Eur zu arbeiten (ca. 30 Std./Mo.) oder eine Teilzeitbeschäftigung anzufangen mit ca. 20 Std./Mo. Bei dem 325,- Eur-Job muß ich pauschal 10 und 12 % abführen. Bekomme ich eine Steuerfreistellung, wenn ich ansonsten keine positiven Einkünfte habe und wenn ja, bin ich dann gezwungen eine Steuererklärung abzugeben? Wie wirkt sich dieser steuerfreie NJ dann aus, wird er als Einkommen hinzugerechnet?
    Jetzt zur Teilzeit. Der Job wäre bei meinem alten AG. Dort habe ich zur Zeit die Lstkl. 5, da mein Mann 3 hat. Wenn ich nun die 20 Std./Mo. arbeite, dann bleibt mir nach den Abzügen ca. 290,- EUR im Vergleich zur geringfügigen Besch. 254,- EUR.
    Nun die Frage: Wenn ich auf Teilzeit arbeite, bekomme ich dann bei der Steuererklärung noch Lst. zurück oder wird das mit dem Einkommen meines Mannes verrechnet?
    Wie ist das eigentlich bei LStkl. 3, muß man da keine Lst zahlen, denn auf der Abrechnung steht nie was?
    Wer kann mir weiterhelfen? Es ist wirklich dringend? Kann es auch passieren, daß wir bei der St.erkl. nachzahlen müssen, weil mein Mann weniger Abzüge hat d. die St.kl. 3?


    Danke im Voraus


    LG Claudia


    PS: unser Sohn wurde im Sept. 2001 geboren

  • Hallo Claudia,
    Zu Teil 1: Nebenjob ist in diesem Falle steuerfrei. Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen und beim Arbeitgeber abgeben. Keine Angabe in der Steuererklärung.
    Zu Teil 2: Beide Einkommen sind bei der Steuererklärung anzugeben. Ob Du Steuern zurück bekommst oder nachzahlen musst hängt von der Höhe des zu versteuernden Gesamt-Einkommens ab.
    Ab einem zu versteuernden Einkommen von 14.472 EUR fallen Steuern an.
    Bei der Lohnsteuerklasse 3 fallen sehr wohl Steuern an,
    wobei es auch hier auf die Höhe des monatl. Bruttogehalts ankommt.
    Gruß Manfred