Unterhalt - Dauernde Lasten ???

  • Mein Vater zahlt Unterhalt für ein uneheliches Kind, wofür er kein Kindergeld erhält.
    Da mein Vater Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht ist der halbe Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte
    meiner Mutter. Das Kind lebt nicht im Haushalt meiner Eltern.
    Kann ich die Unterhaltszahlungen als dauernde Lasten absetzen????

  • Hallo Christine,
    Unterhaltszahlungen für das uneheliche Kind kann nicht als dauernde Lasten abgesetzt werden, da beide Elternteile sind zum Unterhalt des Kindes verpflichtet.
    Nach Deinen Angaben ist bei Deiner Mutter als Kind 0,5 eingetragen. D.h. beiden Elternteile steht jeweils das halbe Kindergeld, Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag zu.
    Das volle Kindergeld wird jedoch an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind gemeldet ist.
    Ihr Vater hat jedoch Anspruch auf das halbe Kindergeld. D.h. er kann von den Unterhaltszahlungen das halbe Kindergeld abziehen.
    Er kann es jedoch nicht abziehen, wenn die Unterhaltszahlungen gerichtlich festgesetzt wurden.
    Gruß Manfred

  • Hallo,
    neulich habe ich den News gelesen, daß mein Lebenspartner Unterhaltsleistungen an mich von der Steuer absetzen kann, wenn sein Einkommen bei der Berechnung des Erziehungsgeldes für diesen Zeitraum mit berücksichtigt wurde. Leider finde ich den entsprechenden Text nicht mehr. Wer kann helfen?
    Christina