Alte Lohnsteuererklärung

  • Ich habe in den Einkommenserklärungen 99 und 2000, bei den Sonderausgaben die Haftpflichtversicherung, die Kfz- Versicherung und die Unterhaltszahlungen für ein uneheliches Kind (keine Kindergeldzahlungen) nicht berücksichtigt.
    Gibt es noch eine Möglichkeit diese geltend zumachen?
    Es muss jetzt eine Vorsteuer geleistet werden, kann ich das noch verhindern - die Einspruchsfrist ist leider schon abgelaufen -.


    Danke

  • Sind die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt- sprich § 164 AO ?
    Dann hättest du u.U. eine Möglichkeit. Ansonsten sieht´s schlecht aus.