Neugründung

  • Hallo, mein Sohn hat seinen Rentner-Vater gebeten sich mal um die Büroarbeit für Seine neu gegründete Firma zu kümmern. Rechnung, Angebot, Schriftverkehr, Belegverarbeitung, EÜR usw. Mach ich gerne habe nur zwei Dinge bei denen ich nicht so richtig weiter weiß. Ach ja EÜR-Programm habe ich und kann es leidlich bedienen.


    - Ich lese immer wieder mal das Stichwort Eröffnungsbilanz. Das Wort Bilanz irritiert mich. Braucht es so was auch für eine Firma die nicht bilanziert (also EÜR). Wenn ja gibt es irgendwie ein Formblatt oder eine Anleitung für eine bestimmte Form und was darin stehen muss.


    - Er gehört zu der Berufsgruppe bei denen der Umsatzsteuerschuldner der Auftraggeber ist. (Gas/Wasser). Nun stelle ich die Rechnung netto ohne Umsatzsteuer. Nebenbei noch, auf Grund seiner Umsätze ist er umsatzsteuerpflichtig. Nun denk ich muss da ja ein Vermerk wegen dieser Steuerpflicht auf die Rechnung. Gibt es dazu einen rechtssicheren Standardsatz?


    Danke für Eure Hilfe.