Buchung des Privatanteils bei einem abzuschreibenden Anlagevermögen

  • Hallo Community,


    meine Freundin ist Freiberuflerin und umsatzsteuerpflichtig. Nun hat sie sich ein Handy für 600 Euro inkl. MWST gekauft, welches sie zu 50% privat und 50% beruflich nutzt. Das Handy wird über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorsteuer (ca. 96 Euro) bekommt sie ja nun zu Beginn komplett zurück. Nun kommen meine Fragen.
    Ist es so, dass sie dann über die Abschreibungsdauer den privaten Anteil als "Unentgeltliche Wertabgabe" angeben muss und auf diese Umsatzsteuer zahlen muss? So dass nach den 5 Jahren die kumulierte "Unentgeltiche Wertabgabe" 300 Euro (inkl. UST) beträgt und sie in dieser Zeit 48 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt zurücküberwiesen hat?
    Nun zur Umsetzung per WISO EÜR: Bei Betriebsvermögen -> Analgevermögen wird dieses Handy mit Abschreibungsdauer usw. angegeben. Dort wird dann auch ein Abschreibungsplan vorgeschlagen, welchen man dort dann direkt buchen kann. Somit erscheint dann in den Buchungen für das aktuelle Jahr der Abschreibungsbetrag für das erste Jahr. Jedoch hat man bis dahin keine Möglichkeit einen Privatanteil zu buchen. Meine Vorgehensweise wäre nun zu den Buchungen zu gehen und die bei der Abschreibung erzeugte Buchung zu editieren und zwar dahingehend, dass ich dort das Konto splitte und 50% des Betrags auf das Konto 8900 "Unentgeltiche Wertabgaben" buche. Ist das so korrekt? Oder gibt es einen besseren Weg?


    Zusätzlich noch eine andere kurze Frage. Meine Freundin verwendet ein Girokonto, welches sie privat und betrieblich nutzt. Sollte dann als Geldkonto die 1370 "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung $4/3 (ergebniswirksam)" verwendet werden um Buchungen durchzuführen?


    Ich hoffe meine Fragestellungen waren verständlich. :) Vielen Dank.


    Bester Grüße,


    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Es ist richtig, dass für den Anteil der nichtbetrieblichen Nutzung die Umsatzsteuer zu korrigieren ist,


    So richtig richtig wäre es dann aber, die Umsatzsteuer schon beim Kauf nicht abzuziehen, weil der Privatnutzungsanteil bereits fix ist. Der Anteil der Abschreibung ist entsprechend zu behandeln.
    Es ist dabei technisch am Einfachsten umzusetzen, wenn Sie das Handy überhaupt nur mit dem halben Betrag und der Beschriftung Handy Kaufpreis 1/2 oder ähnlich in das Anlageverzeichnis aufnehmen.