Eintrag von Unterstützungsbeiträgen zur Rente

  • Hallo Leute,


    Ich habe hier Versorgungsbezüge der Unterstützungskasse DGB (Erwerbsminderungsunterstützung = 190€/monatl.) einzutragen. Lohnsteuerklasse ist die 5 und der "Rentner" wird dieses Jahr erst 62. Dadurch entfällt der Versorgungsfreibetrag und es sind mehr Steuern nachzuzahlen.


    Dies habe ich auf dem Formular gefunden: "Leistungen der Unterstützungskassen sind als Betriebsrenten-Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Sie gelten Steuerrechtlich als Arbeitslohn. Sie unterliegen deshalb dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber (Unterstützungskasse)."


    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das überhaupt "steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" sind. Ansonsten könnte ich das gar nicht in Zeile 8 eintragen.
    Ich habe deshalb 2 Versionen eingegeben und wollte fragen, welche ihr für "richtig" haltet? Ich würde sagen, die Zweite (letztes Bild).


    Die Zweite bringt mir aber 50€ weniger Steuerrückzahlungen. Und würde ich diese "Unterstützung" von 190€ im Monat gar nicht angeben, hätte ich 200 € mehr an Steuerrückerstattungen. Weil von den 190€ schon die höchste Steuer (Klasse 5) abgezogen wurde, bin ich gerade etwas verunsichert, warum ich weniger herausbekomme, wenn ich das angebe.


    Danke schonmal für die Antworten.
    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das überhaupt "steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" sind. Ansonsten könnte ich das gar nicht in Zeile 8 eintragen.
    Ich habe deshalb 2 Versionen eingegeben und wollte fragen, welche ihr für "richtig" haltet? Ich würde sagen, die Zweite (letztes Bild).

    Das ist der falsche Ansatz, da die elektronisch übermittelten und bescheinigten Zahlen zwingend 1:1 in die Eingabemaske zu übernehmen sind.


    Die Zweite bringt mir aber 50€ weniger Steuerrückzahlungen. Und würde ich diese "Unterstützung" von 190€ im Monat gar nicht angeben, hätte ich 200 € mehr an Steuerrückerstattungen.

    Auch insoweit gibt es kein Wahlrecht.