Abschreibung: 0179 Umbauten und "Abschreibungen auf Gebäude" 4831 funktioniert nicht in EÜR

  • Hallo,


    mein erster Jahresabschluss EÜR in MeinBüro.


    Frage:
    Wieso werden die Abschreibungen für Umbauten von angemieteten Geschäftsräumen (0179), die auf 4831 bisher gebucht wurden von meinem Steuerberater und die ich so übernehmen wollte, im EÜR Formular an das FA nicht berücksichtigt? Obwohl in den Buchhaltungslisten das Konto korrekt angezeigt und berechnet wird?


    Welche andere Möglichkeiten gibt es diese in die EÜR zu bekommen? Bitte erweitern Sie die Software um ein solche Möglichkeit! Ich möchte die Buchhaltung konsistent zu den Vorjahren weiterführen und gleichzeitig die Meldungen ans FA automatisiert ablaufen lassen.


    Vielen Dank!

  • Die Empfehlung des freundlichen Support-Mitarbeiters hat leider keine Verbesserung gebracht:


    Stammdaten -> FB -> Kontenplan bearbeiten -> Kontendetails -> aktivieren für den Kontenplan und für EÜR


    siehe auch Screenshots im Anhang

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nutzer0915,


    das Konto 0179 ist kein vom Programm vorgegebenes FiBu-Konto, Sie haben es also selbst angelegt. Um ein neues Konto anzulegen, kopiert man ein bereits vorhandenes. Dabei kopiert man auch die jeweiligen Eigenschaften und Zuweisungen des Ursprungskontos, wie beispielsweise die Position in der EÜR bzw. im Anlagenverzeichnis. Taucht das neu angelegte Konto also nicht in der EÜR auf, fehlte bereits beim Ursprungskonto eine entsprechende Zuweisung.


    Sie haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder Sie suchen ein Konto, das Ihren Vorgaben entspricht und kopieren es. Dieses neue Konto nutzen Sie statt der 0179 zur Buchung der Umbauten. Oder Sie klicken in der Menüleiste auf "Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten", suchen Ihr Konto 0179, klicken es mit der rechten Maustaste an und wählen "Kontendetails bearbeiten". Hier haben Sie die Möglichkeit, die "Position im Anlageverzeichnis" der EÜR vorzugeben, so dass Ihr Konto 0179 auch zum Abschreibungskonto 4831 passt. Passen generell die beiden Konten im Stammdatensatz des Anlageguts nicht zusammen, gibt die Software WISO Mein Büro richtigerweise einen entsprechenden Hinweis.


    Einen rechtlichen Hinweis noch: Die obigen Hinweise stellen letztlich nur Hinweise zur technischen Umsetzung im Programm dar. Ob die von Ihnen genannten Konten oder die generelle Vorgehensweise korrekt sind, können und dürfen wir nicht beurteilen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo,


    danke für die Antwort, die mir nur teilweise weiterhilft.


    Ich habe das Konto kopiert von einem Abschreibungskonto, jetzt steht dort Position im Anlageverzeichnis die 42. Was bedeuten eigentlich diese "Position im Anlageverzeichnis" der EÜR und was ist hier einzutragen, in der Dokumentation konnte ich dazu nichts finden? Aus den Zuordnungen bestehender Abschreibungkonten konnte ich keine eindeutige Verbindung zu Positionen der EÜR ersehen.


    Was bedeutet "zum Abschreibungskonto passt"?


    Im Anlageverzeichnis sind die Positionen 3 stellig nummeriert, wobei scheinbar die ersten zwei Stellen die Zuordnung bedeuten, wenn ich das mit den Kont-Zordnungen in MB vergleich. In vorherigen EÜRs wurde 0179
    vom Steuerberater über "Gebäude" also 110 abegerechnet. Also wäre die Zuordnung als 11 in MB vorzunehmen?


    Stimmt meine Überlegung?


    Danke sehr

  • Ich habe jetzt das Konto 0179 mit Position 11 verknüpft und die EÜR (Anlageverzeichnis EÜR und die Position 136 der EÜR) wird korrekt erstellt (zumindest wie in den Vorjahren).


    Allerdings bekomme ich beim Speichern der Anlage immer noch die alte Fehlermeldung (siehe Screenshots), dass das Konto 0179 nicht zu 4831 passt! Wie gesagt, dass wurde so von einem kompetenten Steuerberater so verbucht und deshalb inhaltlich wohl als korrekt bzw. "passend" anzunehmen.


    Welche Auswirkungen hat die Fehlermeldung bzw. was ist noch einzustellen damit diese nicht mehr auftaucht?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nutzer0915,


    es gibt verschiedene Vermögenskonten (z.B. für Kfz, für Gebäude etc.) und entsprechend auch Abschreibungskonten (ebenfalls für Gebäude, Kfz etc). Dass die Abschreibung auf ein Gebäude nicht auf dem Abschreibungkonto für Kfz gebucht werden sollte, ist klar. Und solche Konstellationen verhindert WISO Mein Büro, indem es ggf. eine Fehlermeldung anzeigt, wie sie auch in Ihrem Screenshot zu sehen ist.


    Ohne sagen zu können, ob die Konten in diesem Fall korrekt sind (ich erinnere an meinen Hinweis aus meinem letzten Post: Laut §2 des Steuerberatungsgesetzes dürfen, vereinfacht ausgedrückt, in Deutschland nur Steuerberater und Finanzbeamte Auskunft über die Korrektheit von Buchungskonten geben), habe ich einmal das Vermögenskonto 0090 zusammen mit dem Abschreibungskonto 4831 im Anlagegut hinterlegt. Diese Kombination ist verwendbar. Sie haben, wie in meinem letzen Post schon geschrieben, die Möglichkeit, ein anderes Konto statt der 0179 zu verwenden oder auch ein anderes Konto (wie z.B. die 0090) zu kopieren und mit 0179 zu bezeichnen.


    Eventuell hilft es auch, im bereits vorhandenen Konto 0179 die korrekten Einträge in den Kontendetails zu hinterlegen. Hier können Sie sich an einem der anderen Konten orientieren. Welche Position im Anlageverzeichnis korrekt ist, kann Ihnen ebenfalls der Steuerberater Ihres Vertrauens mitteilen.


    Kontonummern sind bei Sachkonten vierstellig. Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass mit einer Null beginnende Kontonummern verkürzt dargestellt werden, also bspw. "65" statt "0065". Dies ist jedoch lediglich eine Frage der Darstellung. Intern wird das Konto immer mit der vollen Nummer "0065" geführt.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo,


    leider ist ihre Aussage in einigen Einzelheiten nicht korrekt.


    Das Konto 4831 - Abschreibungen auf Gebäude. ist nicht das Kfz-Konto (4832). Es ist "selber" so angelegt und wurde bisher in der Buchführung für diese Abschreibung benutzt. Im Anhang ein Screenshot zu den Kontoeinstellungen. Es ist auch das "offizielle Konto" von SKR03 dafür!


    Siehe http://www.haufe.de/unternehme…sk_PI11444_HI1250786.html


    https://www.google.de/search?client=ubuntu&channel=fs&q=skro03+abschreibungen+auf+geb%C3%A4ude+4831&ie=utf-8&oe=utf-8&gfe_rd=cr&ei=0H5zU7TJGqiF8QeY14CABw#channel=fs&q=skr03+abschreibungen+auf+geb%C3%A4ude+4831&spell=1


    Das gleiche gilt auch für das Konto 0179 (Andere Bauten)


    http://www.rechnungswesen-port…n/Konten-Sachanlagen.html :
    rundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken




    Auf diesen Konten
    werden sämtliche Grundstücke, Gebäude und weitere Bauten erfasst. Bei
    den Bauten und Gebäuden ist es irrelevant, ob diese auf eigenen oder
    fremden Grundstücken errichtet wurden.



    http://www.haufe.de/finance/fi…sk_PI11525_HI3441899.html



    An wen kann ich mich bei Buhl wenden, um hier eine Korrektur in der Software und einen kompetenten Support in dieser Frage zu erhalten? Es geht nicht darum, welche Konten zu benutzen sind (Steuerberater), sondern darum, dass übliche Konten korrekt und benutzbar in MB umgesetzt werden!


    Ich gehe jetzt davon aus, dass es ein Fehler der Software ist, die scheinbar leider intern nicht den kompletten SKR03 Rahmen adäquat für die EÜR abdeckt. Wie kann ich am besten einen Bug-Report anlegen?


    Danke sehr!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nutzer0915,


    dass Ihr Steuerberater die Kombination der Konten 0179 und 4831 für bestimmte Anlagen und deren Abschreibung verwendet oder diese Kombination üblich ist, stelle ich gar nicht in Abrede. Das Programm WISO Mein Büro orientiert sich jedoch lediglich an den Kontenrahmen SKR03 und SKR04. Das bedeutet nicht, dass zwingend alle Konten im Programm vorhanden sind.


    Gerne kann ich einen Verbesserungsvorschlag in unserer Datenbank hinterlegen, die von Ihnen angesprochenen Vermögenskonten in die vom Programm WISO Mein Büro bereits vorgehaltenenen Konten aufzunehmen. Ein Fehler ist das Fehlen der Konten jedoch nicht. Zumal Konten im Programm auch selbst angelegt werden können.


    Wie in meinem letzten Post erläutert, sollte das Vermögenskonto aus einem bereits bestehen und mit dem Konto 4831 „kombinierbaren“ Konto kopiert werden. Sofern das von Ihnen angelegte Konto 0179 bisher noch nicht zum Einsatz kam, also bisher noch nicht bebucht oder in einem Anlagegut veerwendet wurde, können Sie es löschen. Wählen Sie dann ein passendes Konto als Vorlage, kopieren es und geben diesem dann die Nummer 0179.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Danke für die Antwort und den Tip! Wie finde ich raus, welches Konto in MB mit 4831 kombinierbar wäre?


    Ja, es wäre schön, wenn Sie den Verbesserungsvorschlag aufnehmen könnten. Es gibt sicher andere Selbständige, die feste Einbauten wie Rollläden usw. in die Mieträumen (besonders wenn es sich um einen "Dach und Fach" Mietvertrag seitens des Vermieters handelt) abzuschreiben haben (über die voraussichtliche Mietlaufdauer). Abschreibungen auf Arbeitszimmer reichen da nicht aus und Bauten auf eigenen Grundstücken decken das auch nicht ab.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Nutzer0915,


    welche Einstellungen genau das von Ihnen angedachte Konto 0179 benötigt, und damit auch, welches Konto als Kopiervorlage dienen kann, kann ich Ihnen leider nicht genau sagen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil ich es selbst nicht genau weiß. Zwei Optionen haben Sie an dieser Stelle: Zum einen können Sie Ihren Steuerberater fragen, ob eines der im Programm bereits befindlichen Konten bspw. aus dem Bereich der Konten 65 bis 90 die gleichen Vorgaben hat wie die 0179.


    Zum anderen können Sie selbst prüfen, ob ein Vermögenskonto mit dem Abschreibungskonto 4831 kombiniert werden kann: Öffnen Sie in den Stammdaten das Anlageverzeichnis und legen ein neues Anlagegut an. Als "Kategorie der Abschreibung" stellen Sie die 4831 ein. Bei "Art des Anlagenguts" eines der in Frage kommenden Vermögenskonten. Ergänzen Sie die weiteren Angaben (es muss sich ja nicht um reale Daten handeln, das Anlagegut kann auch nach der Prüfung wieder gelöscht werden) und speichern den Datensatz. Ist die Kombination von Anlage- und Abschreibungskonto unzulässig, würde das Programm dies melden. Ansonsten kann das Vermögenskonto prinzipiell als Kopiervorlage für das von Ihnen gewünschte Konto 0179 verwendet werden. Ob damit dann auch alle Einstellungen korrekt sind und den Vorgaben des Kontos 0179 entsprechen, kann ich, wie oben erwähnt, leider nicht sagen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel