Vermietetes ZFH - Afa Ermittlung, zu hoher Grundstückswert

  • Hallo zusammen!



    Ich möchte gerne unter den Werbungskosten einen Abschreibungswert für eine zukünftig angeschaffte Immobilie angeben (ab 1.6.). Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus das vermietet ist. Der Zustand des Hauses ist in Ordnung (Wärmedämmung, Fenster, Heizung und Innenausbau könnte gemacht werden, muss aber nicht [finanziell auch vorerst nicht drin]).


    Folgende Daten liegen der Berechnung zu Grunde (ich rechne jetzt für das ganze Jahr):


    Baujahr des Hauses 1962 (Siedlunghaus), 1979 (Erweiterung und Dachaufbau), 1990 (Anbau), 2001 (Wintergarten)
    Kaufpreis 235000 EUR
    Grundstückswert 270250 EUR (1081qm * 250 EUR [offiziell aus Bodenrichtwertkarte])
    Grunderwerbssteuer 11250 EUR (5%)
    Maklerprovision 13982 (5,95%)
    Notarkosten 1750 EUR
    Mieteinnahmen 14160 EUR (von beiden Wohnungen)


    Jetzt möchte ich natürlich Steuern sparen soweit es geht ;) Nur die Zinsen alleine (ca. 6500 EUR) mindern das "Übel" nicht genug. Welche Methode kann ich jetzt nutzen um einen passablen Abschreibungswert zu erhalten?


    Möglichkeit a)
    Anschaffungskosten abzüglich Grundstückswert -> ergibt was negatives. D.h. das Haus hätte GAR keinen Wert. Das macht aber keinen Sinn, weil die Miteinnahmen doch schon ganz ordentlich sind.


    Möglichkeit b)
    Pauschale 20% Abzugsmethode [hab ich irgendwo im Netz gelesen das es das gibt]. Ergibt Anschaffungskosten von 261982 EUR abzüglich 20% = 209585 EUR. D.h. für das Grundstück werden 50000 EUR veranschlagt (viel zu wenig)


    Den sich ergebenden Wert kann ich dann 50 Jahre lang mit 2% abschreiben. Oder muss ich hier aufgrund des Baujahrs mit was anderem rechnen?


    Hat hier jemand von Euch eine Idee? Oder sind meine Ansätze sogar falsch. Für Hilfe wäre ich echt dankbar. :thumbsup:


    Danke im voraus!


    Uwcken

    • Offizieller Beitrag

    Keine der Alternativen greift hier, erst recht keine pauschalierte Regelung. Ohne Wertgutachten wird da gar nichts laufen. Entsprechend ist dann der tatsächliche Kaufpreis in GruBo und Gebäude aufzuteilen.

  • Okay. Danke für die Antwort.
    Muss ich das selbst in Auftrag geben?


    Gibt es noch Alternativen?
    Im Notarvertrag Werte festlegen?
    Finanzierung mit Bausparen (hohe Zinsen)?

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe jetzt erst, dass das Objekt erst angeschafft werden soll.


    Du benötigst für die Bankfinanzierung und Darlehensabsicherung doch so oder so ein Wertgutachten. Entweder beauftragt die Bank dies, was oft obligatorisch und natürlich kostenpflichtig ist oder Du beauftragst dies.


    Sihet mir irgendwie nicht nach einem Erwerb unter fremden Dritten aus. Liegt eine vorweggenoomene Erbfolge etc. vor?


    Ich würde ggf. dringend dazu raten, vor Abschluss eines Kauf-/Übertragungsvertrags den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einzuholen.