können elternteile im erziehungsurlaub verluste aus ihrer nichtselbststädnigen tätigkeit erzielen?
z.b durch außergewöhnliche belastungen?
wie ist der ablauf? erst steuererklärung z.b. 2000 abgeben - bescheid abwarten - anerkennung der verluste beantragen (wie?) - für bereits abgeschlossene (!!!)erklärung 1999 verlustrücktrag beantragen?
mfg
k.oswald