Die letzten Wochen habe ich mich probiert in den Steuerjungel einzuarbeiten und meine Einkommenssteuererklärungen selbst zu machen.
Zu einem Punkt zu dem ich absolut keine Antwort finden konnte, möchte ich fragen, ob mir dazu jemand eine plausible Erklärung geben kann.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte mir für den Dienstwagen nach 1%-Regelung folgendes zu meinen brutto Einkünften addiert:
Also:
1% Listenneupreis 248,00 €
0,03% Firmenwagengestellung 88,20 €
UND eine Pauschale Firmenwagengestellung in Höhe von 135,00 €
In den netto Abzügen tauchen diese 3 Posten wieder auf:
1% Listenneupreis -248,00 €
0,03% Firmenwagengestellung - 88,20 €
UND die Pauschale Firmenwagengestellung in Höhe von -135,00 €
Nun habe ich in der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für jedes Jahr unter Pos. 18 -Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte- eine Summe von 1620,00 € (12 x 135,00 € entspricht also genau diesem Zuschuss) stehen.
Dies bedeutet, das ich monatlich diese 135,00 € versteuert habe (plus im Brutto und wieder gemindert in den netto-Abzügen) UND ich ausserdem einen Nachteil habe, meine KM in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, bzw. diese um den Pausch-Betrag gemindert bekomme. Das ist mir nicht schlüssig.
Bedeutet für mich, dass es 2 Mal Geld kostet.
Denn mein neuer Arbeitgeber (seit 04/2013), bei dem ich ebenfalls einen Firmenwagen gestellt bekomme, bezuschusst nichts und das Steuerprogramm rechnet mir einen gehörigen Batzen an Rückzahlungen aus.
Kann es sein, dass mein ehemaliger Arbeitgeber diese pauschale Firmenwagengestellung nicht wieder hätte abziehen dürfen?
Im Internet lese ich hierzu ständig nur von Vorteilen und Bezuschussungen, was ich aber unter diesen Umständen nicht verstehen kann.
Ich danke schon mal
Lieben Gruss