Frage zu pauschalbesteuerten Arbeitgeberleistungen bei geldwertem Vorteil Firmenwagen

  • Die letzten Wochen habe ich mich probiert in den Steuerjungel einzuarbeiten und meine Einkommenssteuererklärungen selbst zu machen.


    Zu einem Punkt zu dem ich absolut keine Antwort finden konnte, möchte ich fragen, ob mir dazu jemand eine plausible Erklärung geben kann.


    Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte mir für den Dienstwagen nach 1%-Regelung folgendes zu meinen brutto Einkünften addiert:
    Also:
    1% Listenneupreis 248,00 €
    0,03% Firmenwagengestellung 88,20 €
    UND eine Pauschale Firmenwagengestellung in Höhe von 135,00 €


    In den netto Abzügen tauchen diese 3 Posten wieder auf:


    1% Listenneupreis -248,00 €
    0,03% Firmenwagengestellung - 88,20 €
    UND die Pauschale Firmenwagengestellung in Höhe von -135,00 €



    Nun habe ich in der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für jedes Jahr unter Pos. 18 -Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte- eine Summe von 1620,00 € (12 x 135,00 € entspricht also genau diesem Zuschuss) stehen.


    Dies bedeutet, das ich monatlich diese 135,00 € versteuert habe (plus im Brutto und wieder gemindert in den netto-Abzügen) UND ich ausserdem einen Nachteil habe, meine KM in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, bzw. diese um den Pausch-Betrag gemindert bekomme. Das ist mir nicht schlüssig.
    Bedeutet für mich, dass es 2 Mal Geld kostet.


    Denn mein neuer Arbeitgeber (seit 04/2013), bei dem ich ebenfalls einen Firmenwagen gestellt bekomme, bezuschusst nichts und das Steuerprogramm rechnet mir einen gehörigen Batzen an Rückzahlungen aus.


    Kann es sein, dass mein ehemaliger Arbeitgeber diese pauschale Firmenwagengestellung nicht wieder hätte abziehen dürfen?
    Im Internet lese ich hierzu ständig nur von Vorteilen und Bezuschussungen, was ich aber unter diesen Umständen nicht verstehen kann.


    Ich danke schon mal


    Lieben Gruss

  • Danke. Diesen Beitrag hatte ich bereits gefunden, beantwortet aber leider meine Frage nicht.



    Es ist mir noch immer nicht klar, weshalb ich bei Arbeitgeber A. 1% + 0,03 % und diese 135,00 € monatlich versteuere, wieder abgezogen bekomme und dann auch noch eine Minderung der Ansprüche an das Finanzamt hinnehmen muss, während ich bei Arbeitgeber B. keine Firmenwagengegenstellung habe und somit auch monatlich nur 1% und 0,03 % versteuere ABER zusätzlich noch die KM als Werbungskosten vollumfänglich in der Steuererklärung ohne Abzug erstattet bekomme?!?!?!

    • Offizieller Beitrag

    Ist alles da erklärt, besser kann man es hier auch nicht. Man muss nur Satz für Satz unvoreingenommen lesen.


    Du hast allem, was Dein AG hier gemacht hat, vorab vertraglich zugestimmt. Die 15%ige Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils, deren Kosten der AG trägt und zudem sozialversicherungsfrei, ist doch schon eine steuerliche Vergünstigung gegenüber der Besteuerung als laufender Arbeitslohn mit persönlichem Grenzsteuersatz. Der nochmalige WK-Abzug wäre also eine Doppelbegünstigung. Machst Du höhere tatsächliche WK geltend, dann ist diese bereits erfolgte steuerliche Begünstigungderart zu korrigieren, dass eben dieser betrag auf Deine abziehbare Entfernungspauschale angerchnet wird.


    Bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils durch Deinen neuen AG trägst Du dagegen die volle Steuer- und Sozialversicherungslast.


    Deine Themenüberschrift habe ich etwas konkretisiert, damit sich andere interessierte User bei der Forumssuche besser zurechtfinden.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.