gilt jede form der bezahlten arbeit (unter 325 euro, wenige als 15 stunden) als geringfügige beschäftigung?
zum beispiel babysitting 1x die woche für drei stunden?
muß auch dann die pauschale von 22% bezahlt werden?
mfg
k. oswald
gilt jede form der bezahlten arbeit (unter 325 euro, wenige als 15 stunden) als geringfügige beschäftigung?
zum beispiel babysitting 1x die woche für drei stunden?
muß auch dann die pauschale von 22% bezahlt werden?
mfg
k. oswald
Hallo Katja,
im Sinne des Steuerrechts wird unterschieden zwischen
einer "Kurzfristigen Beschäftigung", einer "Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn" sowie einem "Geringfügigen Beschäftigungsverhältnis" (sogen. 325 Euro-Job).
Aus meiner Sicht handelt es sich in Deinem Falle um eine "Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn". Weitere Voraussetzung ist jedoch ist, dass der durchschnittliche Stundenlohn von 12 EUR nicht überschritten wird.
Der Pauschalsteuersatz beträgt hier 20% (Lohnsteuern) sofern keine Steuerfreistellungsbescheinigung vorglegt werden kann.
Gruß Manfred
nach asukunft der "hotline" der rentenversicherung sind für geringfügige beschäftigungen
unter 325 euro
unter 15 std. die woche
vom arbeitgeber
10 % an die krankenversicherung
12 % an die rentenversicherung
zu zahlen
muß der arbeitnehmer auf dieses einkommen lohnsteuer bezahlen, so kann er dies entweder über abgabe seiner lohnsteuerkarte abwickeln oder der arbeitgeber bezahlt eine pauschale. diese liegt wohl bei den genannten 20%.
muß man dieses procedere (anmeldung bei der krankenkasse usw.) wirklich bei jeder beschäftigung durchstehen?
mfg katja oswald
Hallo Katja,
Regelungen zu geringfügigen Beschäftigungen und geringfügigen selbständigen Tätigkeiten findest Du im
Internet: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.bfa-berlin.de">http://www.bfa-berlin.de</a><!-- w -->
Gruß Manfred