Eingabemaske für ausländische Einkünfte

  • Hallo,
    ich bin bei einer deutschen Firma beschäftigt und wurde 2013 für 10 Monate mittels eines Entsendungsvertrages an unsere niederländische Betriebsstätte entsandt. Mein Gehalt wurde weiterhin von der dt. Gesellschaft ausgezahlt und später Unternehmensintern mit der niederl. Gesellschaft verrechnet; steuerpflichtig war ich vom ersten Tag an in den Niederlanden. Nun geht es für mich daran meine deutsche Steuererklärung zu bearbeiten, allerdings habe ich nun jedoch leider Probleme beim Eintragen meiner ausländischen Einkünfte (DBA) in die Entsprechende Eingabemaske.


    Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.


    Entsprechend der beigefügten Grafik der Eingabemaske ist es so, dass WISO entsprechend der Datenübernahme aus der Lohnsteuerübersicht die Zahlen für Zeile 3 und 16 automatisch übernimmt. Das heißt gemäß Zeile 16 steht in der Maske der Lohnbetrag der zwar vom deutschen Arbeitnehmer ausgezahlt wurde, der aber dem DBA mit den Niederlanden (NL) unterliegt. Muss ich dann jetzt in der zweiten Zeile […von dem kein inländischer… ist] nochmals den Betrag an Bruttolohn eingeben, der gemäß der niederländischen Steuerbescheinigung dort versteuert wurde?


    „Abzüglich darin enthaltener […] steuerfreier Arbeitslohn“: Worauf ist hier das kleine Wort „darin“ zu beziehen? Heißt dies hier müsste ich die Summe an Bruttolohn eintragen, die ich für geleistete Sonn- und Feiertage etc. erhalten habe?


    „Zuzüglich darin nicht […] steuerpflichtiger Arbeitslohn“: Worauf ist hier das kleine Wort „darin“ zu beziehen?


    „Abzüglich direkt zuordenbarer Arbeitslohn im Inland“ bzw. „…Ausland“: Muss mir der Arbeitgeber hierfür eine Aufstellung für die gezahlten Werte bereitstellen? Geht es hier nur um Lohnbestandteile die on Top zum normalen Monatsbrutto hinzukamen?


    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand von euch mit seinem Erfahrungsschatz weiterhelfen könnte.


    Gruß Manuel