Hallo,
meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind. Meine Freundin war deshalb vom Mai 2000 bis Januar 2002 in Erziehungsurlaub, somit ohne Einkommen. Nach einem Tip habe ich in meiner Steuererklärung angegeben, sie unterstützt zu haben (Unterhalt Bedürftiger). In der Steuererklärung für 2000 wurde es anstandslos akzeptiert, in der für 2001 wurde es jetzt jedoch zurückgewiesen. Das Gesetz soll geändert worden sein, wir müssten dazu nun einen Ablehnungsbescheid über Sozialhilfe vorlegen. Den kriegt man aber natürlich nachträglich nicht. Wie hätten wir denn verdammt nochmal davon rechtzeitig erfahren sollen? Und es kann doch nicht sein, daß man das Sozialamt mit einem Antrag bombardieren muss, von dem man weiss, dass er abgelehnt wird?
Kennt jemand einen gleichartigen Fall und/oder eine Lösung? Ich habe erstmal Einspruch erhoben und beim Sozialamt eine Bescheinigung angefordert, daß wir keine Sozialhilfe erhalten habe. Auch das Sozialamt hat über diese Regelung den Kopf geschüttelt. Jeder kann sich an seinen zehn Fingern abzählen, daß die Sozialhilfe abgelehnt wird, wenn einer aus der Lebensgemeinschaft einigermassen Einkommen hat (und das sieht das FA ja an der Steuerkarte..), und laut Sozialamt fragt das FA ggf. normalerweise auf direktem Wege nach.
Danke für jede Antwort,
Andreas