Frage zum "geldwerten Vorteil"

  • Hallo.


    Zum Hintergrund:
    Ich habe keinen festen Arbeitsplatz bei meinem
    Arbeitgeber und da ich weniger als 46 Tage im Jahr bei meinem AG bin,
    behält der AG die 0,03% nicht ein. Deswegen ist für mich interessant, ob
    ich auch die 1% Versteuerung als Werbungskosten geltend machen kann.
    Für den Dienstwagen habe ich eine Gehaltsumwandlung von 5000 EUR jährlich.


    in der Hilfe zum Steuer Sparbuch 2014 habe ich folgendes gefunden (unter Einkommensteuerklärung / Bis 2013: Die regelmäßige Arbeitsstätte):


    "Werden die Fahrten mit dem Dienstwagen durchgeführt, muss - im Gegensatz zu Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte - kein geldwerter Vorteil versteuert werden."


    In meinen Augen bedeutet das, dass ich auch die 1% Versteuerung als Werbungskosten ansetzen kann.
    Ich würde sie dann in dem Moment unter "Sonstige Ausgaben" verbuchen.


    Sehe ich das richtig, oder gilt dies nur für die 0,03% Versteuerung der Kilometer?


    Vielen Dank


    Tim