Hallo,
kurz zur Erklärung. Ich bin hauptberuflich selbstständig (Freiberufler) und fahre vier bis fünfmal die Woche in mein Büro. Im Jahr 2013 habe ich zusätzlich noch in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet - diese Arbeitsstätte habe ich zwei mal pro Woche aufgesucht.
Im letzten Jahr (sprich 2012) konnte ich bei den allgemeinen Ausgaben für das Angestelltenverhältnis meine Fahrtkosten angeben, sowie unter den Betriebsausgaben meiner Selbstständigkeit die Fahrtkosten zur Betriebsstätte.
In der Erklärung für 2013 gibt es weiterhin die Möglichkeit die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte des Angestelltenverhältnis unter Allgemeine Ausgaben anzugeben, allerdings ist die Möglichkeit weggefallen, bei den Betriebsausgaben die Fahrtkosten mit Kilometerangabe, Tagesanzahl und so weiter anzugeben.
Wo trage ich die Fahrtkosten zum Büro jetzt ein? Es gibt nur noch die relativ einfach Tabelle für Kraftfahrzeugkosten zwischen Wohnung und Büro?
Ich fahre mit dem ÖPNV ins Büro und möchte daher die Kosten für meine Monatskarte geltend machen und bin nun verwundert, da ich für die Selbstständigkeit nicht mehr angeben kann, wo das Büro ist und wie weit entfernt etcetc...
Weiß da einer mehr?
Ich meine gelesen zu haben, dass es bezüglich der Fahrtkosten eine Neuregelung gibt und wohl nur noch der Weg zum Arbeitsmittelpunkt geltend gemacht werden kann.
Nun hab ich aber zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse mit unterschiedlichen Arbeitsstätten und Anfahrtswegen - beide haben nichts miteinander zu tun. Wie kann ich das lösen?
Wer kann mir helfen.
Danke vorab...Philipp.
Anbei noch zwei Bilder des SteuerProgramms 2012 und 2013 zum Vergleich