Fahrtkosten nach neuer Rechtslage bei zwei unterschiedlichen Tätigkeiten

  • Hallo,


    kurz zur Erklärung. Ich bin hauptberuflich selbstständig (Freiberufler) und fahre vier bis fünfmal die Woche in mein Büro. Im Jahr 2013 habe ich zusätzlich noch in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet - diese Arbeitsstätte habe ich zwei mal pro Woche aufgesucht.


    Im letzten Jahr (sprich 2012) konnte ich bei den allgemeinen Ausgaben für das Angestelltenverhältnis meine Fahrtkosten angeben, sowie unter den Betriebsausgaben meiner Selbstständigkeit die Fahrtkosten zur Betriebsstätte.
    In der Erklärung für 2013 gibt es weiterhin die Möglichkeit die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte des Angestelltenverhältnis unter Allgemeine Ausgaben anzugeben, allerdings ist die Möglichkeit weggefallen, bei den Betriebsausgaben die Fahrtkosten mit Kilometerangabe, Tagesanzahl und so weiter anzugeben.
    Wo trage ich die Fahrtkosten zum Büro jetzt ein? Es gibt nur noch die relativ einfach Tabelle für Kraftfahrzeugkosten zwischen Wohnung und Büro?


    Ich fahre mit dem ÖPNV ins Büro und möchte daher die Kosten für meine Monatskarte geltend machen und bin nun verwundert, da ich für die Selbstständigkeit nicht mehr angeben kann, wo das Büro ist und wie weit entfernt etcetc...


    Weiß da einer mehr?
    Ich meine gelesen zu haben, dass es bezüglich der Fahrtkosten eine Neuregelung gibt und wohl nur noch der Weg zum Arbeitsmittelpunkt geltend gemacht werden kann.
    Nun hab ich aber zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse mit unterschiedlichen Arbeitsstätten und Anfahrtswegen - beide haben nichts miteinander zu tun. Wie kann ich das lösen?


    Wer kann mir helfen.
    Danke vorab...Philipp.


    Anbei noch zwei Bilder des SteuerProgramms 2012 und 2013 zum Vergleich

  • Wo hast du gesucht? Bei deiner Selbständigkeit gibt es doch immer noch die Posten "Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten" bzw. "Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte", zumindest wenn du die EÜR programmunterstützt erstellst.
    Den ÖPNV kannst du nur unter dem ersteren Posten angeben.

  • Ich hab in der EÜR gesucht aber auch in der EST...
    Die Fahrtkostenmaske aus 2012 habe ich so leider nicht mehr vorgefunden. Diese hatte einfach den Vorteil, dass man direkt im Programm alle Daten angeben konnte (Ähnlich wie die Fahrten zur Arbeitsstätte im Angestelltenverhältnis).
    Habe nun den Posten "Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte" verwendet und die Kosten für die Monatskarte angegeben. Hat allerdings den Nachteil, dass ich nur die Kosten darlegen kann - ohne auf Details einzugehen wie zum Beispiel: "Wie oft war ich im Büro", "Wie lang ist die Strecke" und sind die errechneten Kosten evtl. höher als die Pauschale...


    Das war 2012 alles sehr bequem möglich und jetzt nicht mehr - das hat mich gewundert...