Freier Journalist: Betriebseinnahmen gesamt in Steuererklärung oder EÜR

  • Liebe Foren-Mitglieder,


    ich arbeite als freier Journalist und mache zum ersten Mal in meinem Leben eine Steuererklärung für knapp 10.000 Euro. Ich bin ich sehr unsicher, auch was WISO betrifft.


    Meine Frage:


    Soll ich meine Betriebseinnahmen als Gesamtbetrag in die Steuererklärung oder soll ich alles haargenau in die EÜR eintragen? Oder beides?


    Meine Artikel werden auch nur mit 7 Prozent besteuert. Eventuell kann ich das nicht in der Steuererklärung eintragen, oder?


    Was würdet ihr mir raten?


    Überträgt eigentlich Wiso das Ergebnis der EÜR automatisch in meine Steuererklärung?


    Vielen Dank für eure Hilfe und Zeit.


    Viele Grüße


    Hutson

  • Ich habe gerade in der Hilfe von WISO gelesen:


    "Betriebseinnahmen - zum ermäßigten Steuersatz (7 %)
    Erfassen Sie an dieser Stelle die von Ihnen ausgeführten Lieferungen und Leistungen, für die der Umsatzsteuersatz 7 % beträgt (ermäßigter Steuersatz). Tragen Sie hierzu bitte das Datum, die Bezeichnung und den Brutto-Betrag ein. Das Programm teilt ausgehend vom Brutto-Betrag den eingetragenen Wert automatisch auf in den Netto-Betrag und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Sie haben alternativ die Möglichkeit, bei "N" ein Kreuz zu setzen und so die Nettobeträge zu erfassen. Das Programm ermittelt dann ausgehend vom Netto-Betrag die darauf entfallende Umsatzsteuer und den zugehörigen Bruttobetrag. Diese Unterteilung wird nicht vorgenommen, wenn Sie ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen oder wenn sie Kleinunternehmer sind."
    Leider finde ich nicht, wo ich das eintragen könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Artikel werden auch nur mit 7 Prozent besteuert.

    ch nutze die Kleinunternehmerregelung.

    Was sich schon mal widerspricht.


    Du solltest erst einmal detailliert Deine Unternehmereigenschaft darlegen und wie Du hinsichtlich des ausstellens von Ausgangsrechnungen verfährst.


    Wenn Umsatzsteuerpflicht besteht, wird die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklärung nur automatisiert unterstützt, wenn Du das gesonderte EÜR-Modul nutzt. Ansonsten verbleiben die manuellen Möglichkeiten des Programms zur Erklärungserstellung und -abgabe.


    Wenn tatsächlich keine Umsatzsteuerpflicht wegen Kleinunternehmerschaft i.S. § 19 Absatz 1 UStG besteht, dann reicht die Programmunterstützung im Rahmen des normalen Einkommensteuerprogramms in der Regel aus. Da dann einfach auch mal die Programmhilfe/-suche nutzen, die sehr viele Infos bereithält. Und natülrich auch mal auf die kleinen erklärenden Fragezeichen klicken.