Wie können GWG (Sammelposten) nach 5 Jahren aus dem Anlageverzeichnis gelöscht werden?

  • Moin, moin,


    ein paar in 2008 angeschaffte und per 5-Jahres-Pool abgeschriebene Güter sind nun mittlerweile entsorgt, weil defekt. Ich schleppe die aber weiterhin im Anlageverzeichnis mit mir herum.


    Bei normal aktivieren Gütern kann ich die per "Anlagenabgang ohne Verkauf" entfernen und bekomme dann im Anlagenverzeichnis auch einen sauberen Eintrag, wann das Anlagegut ausgeschieden ist.


    Bei den Pool-Gütern finde ich in EÜR keine Möglichkeit, ein Gut außer durch Verkauf ausscheiden zu lassen. Natürlich könnte ich einen Eintrag in der Anlagevermögens-Übersicht per Mülltonnen-Symbol löschen, aber ist das eine saubere Lösung?


    Übrigens: auch, wenn ich ein nun im 6. Jahr befindliches Pool-Gut verkaufe, meinetwegen für 1 Euro, dann wird zwar die Buchung mit dem Buchgewinn i.H.v. 1 Euro erzeugt, aber auch hier bleibt das Anlagegut weiterhin im Anlageverzeichnis. Das kann doch alles nicht richtig sein, oder?



    Grüße
    Helga