Fahrtkosten vermietete Immobilie

  • Hallo,


    mich würde interessieren, ob ein Gerichtsurteil bezüglich den Fahrtkosten zu der vermieteten Immobilie gibt.
    Ich habe bereits auf diversen anderen I-Net Seiten gelesen, dass für die Berechung in WISO, bei den Verwaltungskosten für die vermietete Immobilie (Fahrtkosten), der doppelte Weg bzw. die Hin- und Rückfahrt berechnet werden darf!


    Beispiel:
    Strecke bis zur vermieteten Immo: a km
    Fahrten pro Monat: y
    => Verwaltungskosten in € (Fahrtkosten): ((a x 2) x y x 12 * 0,30€) = V


    Ist das Beispiel so korrekt, oder kann/muss nur die einfache Fahrt gerechnet werden, siehe Werbungskosten (nicht-selbtständige Arbeit, Fahrten zur Arbeitstelle)?
    Gibt es ein Gerichtsurteil oder andere bekannte Fälle?


    Vielen Dank
    und Sorry wenn das Thema wo anders schon diskutiert wurde (evtl. kann mir jemand den Link schicken).


    MF

  • Hallo,


    ja das wäre mein nächster Schritt gewesen: "Einfach" mal die Steuererklärung eingereicht und gewartet, was das FA macht!
    Es wäre nur für mich persönlich gut zu wissen gewesen, ob es hier bereits Fälle in der Vergangenheit gab.
    Wiso bietet in diesem Fall keinerlei Info an.


    Danke
    evtl. weiß noch jemand Rat


    MF

    • Offizieller Beitrag


    Und das sind nun einmal die tatsächlich nachgewiesenen Kosten bzw. bei Nutzung eines Kfz ohne Einzelkostennachweis zulässiger Weise die 0,30€ je gefahrenen Kilometer.