Hallo,
mich würde interessieren, ob ein Gerichtsurteil bezüglich den Fahrtkosten zu der vermieteten Immobilie gibt.
Ich habe bereits auf diversen anderen I-Net Seiten gelesen, dass für die Berechung in WISO, bei den Verwaltungskosten für die vermietete Immobilie (Fahrtkosten), der doppelte Weg bzw. die Hin- und Rückfahrt berechnet werden darf!
Beispiel:
Strecke bis zur vermieteten Immo: a km
Fahrten pro Monat: y
=> Verwaltungskosten in € (Fahrtkosten): ((a x 2) x y x 12 * 0,30€) = V
Ist das Beispiel so korrekt, oder kann/muss nur die einfache Fahrt gerechnet werden, siehe Werbungskosten (nicht-selbtständige Arbeit, Fahrten zur Arbeitstelle)?
Gibt es ein Gerichtsurteil oder andere bekannte Fälle?
Vielen Dank
und Sorry wenn das Thema wo anders schon diskutiert wurde (evtl. kann mir jemand den Link schicken).
MF