Einzelveranlagung Ehepaar hälftige Aufteilung der Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage. Wir haben letztes Jahr geheiratet und über das Wiso Steuerprogramm für 2013 gem. der Empfehlung des Programms die Einzelveranlagung beantragt.


    Nun kamen endlich die Steuerbescheide und ich kann mir folgendes nicht erklären:


    In jedem Bescheid (meiner und der von meinem Mann) wurden die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen aufgrund der im Rahmen der Einzelveranlagung hälftig Aufgeteilt. Da dies bei uns beiden die Vorsorgeaufwendungen jeweils zur Hälfte reduziert, haben wir beide jetzt eine Nachzahlung anstatt einer vom Programm errechneten Rückerstattung.


    Kann mir das jemand erklären? Die Vorsorgeaufwendungen können doch bei uns beiden jetzt nicht einfach auf 50% reduziert werden. Was ist mit den anderen 50% passiert?


    Wenn wir jetzt Einspruch einlegen, macht es Sinn direkt die Zusammenveranlagung zu beantragen oder erst mal nur Einspruch gegen die hälftige Aufteilung einlegen?


    Danke für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Dann werdet Ihr auch entsprechende Anträge gestellt haben, da die 50/50 antragsgebunden sind. Kann man aber so nicht beurteilen. Die Summen solltet Ihr auch mal übrprüfen.


    § 26a Absatz 2 EStG - Einzelveranlagung von Ehegatten



    Wäre dann also die Frage, was Ihr beantragt habt und ob das beantragte Ergebnis laut Programm vom Ergebnis des FAs abweicht. Mal zu schweigen davon, was jetzt das günstigste Ergebnis wäre. Das ist ja nicht nur von der Art der Veranlagung abhängig, sondern auch von zutreffenden Eintragungen im Programm (Anträgen).

  • Also ich habe mir das im Programm nochmal angeschaut.
    Da ich an der optimalen Veranlagung nichts geändert habe, wurde folgendes beantragt (siehe PDF)


    Das heisst, die Aufteilung 50/50 ist beantragt und soweit auch ok.


    Ich habe mal den Auszug vom Bescheid meines Mannes ebenfalls angehängt. Dort ist erkennbar, dass von den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nur 50% angesetzt wurden.


    Aber wo sind denn die restlich 50% abgeblieben? Die können doch nicht einfach unter den Tisch fallen.

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz abgesehen davon, dass im ersten PDF das Programm die Info ausgibt, das die Erstattung bei hälftiger Zuordnung geringer ausfallen würde und unterbleibt, ist im zweiten PDF doch alles optimal 1:1 berücksichtigt worden und jede Kürzung durch das FA unterblieben. Ich kann daraus keinen 50:50-Ansatz durch das FA erkennen.


    Das abweichende zu versteuernde Einkommen kann ein Fehler in der im Testverfahren befindlichen Bescheiddatenrückübermittlung sein oder ist vielleicht in anderen Dingen begründet. Das sollte sich aus dne Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid ergeben.


    Ich würde jetzt erst einmal den Papierbescheid abwarten, um Fehler in der Bescheiddatenrückübermittlung des FAs auszuschließen.

  • Vom Abzugsfähiger Teil der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben 6.692
    wurden vom Finanzamt nur 3.346 angesetzt, dies ist auch im Papierbescheid so vermerkt.
    Also die 50%.


    Das erhöht natürlich das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Steuer, so dass er nachzahlen muss.
    Laut Programm hat er ein zu versteuerndes Einkommen von 43 TEUR, laut FInanzamt 46 TEUR. Die Differenz sind genau die fehlenden 50%.


    Aber irgendwo muss diese zweite Hälfte doch berücksichtigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nur das abgleichen:




    Und da ergibt sich kein Unterschied.


    Warum sollte also das Endergebnis abweichen? Und das Programm bzw. Ihr habt doch gar keine Aufteilung 50:50 beantragt. So jedenfalls zeigt es Dein 1.PDF.


    Mehr kann ich nach diesen Screens nicht sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Habe mit dem Finanzamt telefoniert, die haben die häftige Verteilung einfach angenommen, da keine Angabe gemacht war.

    Ist ohne Nachfrage des Bearbeiters eigentlich komisch, da der Grundsatz ja § 26a Absatz 2 Satz 1 EStG ja lautet:

    Zitat

    1Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.


    Und laut Satz 3 des Absatzes 2 heißt es:

    Zitat

    3Der Antrag des Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, ist in begründeten Einzelfällen ausreichend


    Man hätte also zumindest vorab fragen müssen, wer welche Aufwendungen getragen hat, was sich aber eigentlich aus Euren Programmeintragungen ergibt, da das Programm ja explizit Ehemann/Ehefrau/beide Eheleute abfragt.


    Ansonsten hätten Sie Euch fragen müssen da laut Satz 2 des Absatzes 2 50:50 antragsgebunden ist:

    Zitat

    2Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen.


    Werde jetzt Einspruch gegen die hälftige Verteilung einreichen. Oder?

    Ja, wenn die Zahlung nachgewiesen werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Schaust Du mal bitte bzgl. Thread eines weiteren betroffenen Forenusers: Differenz zwischen Programmberechnung und elektronischem Bescheid bei Einzelveranlagung von Eheleuten

  • Guten Tag,
    ich habe genau die gleiche Erfahrung wie Tina83 gemacht, ebenfalls letztes Jahr geheiratet, ebenfalls gem. Wiso Vorschlag Einzelveranlagung ausgewählt.


    Nun kam der Steuerbescheid und es ist genau das gleiche:
    Die "Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen" wird bei BEIDEN um 50% gekürzt. Dadurch fällt das zu versteuerende Einkommen natürlich höher aus und es gibt eine Nachzahlung anstelle einer Erstattung. Die Jahre davor (Also unverheiratet) hat ja auch immer alles geklappt...
    Bei meiner Frau wird die gezahlte Kirchensteuer sogar noch halbiert (und ich zahle garkeine Kirchensteuer...).


    Gibt es zu diesem Fall schon etwas neues?


    MfG