Kosten für Unternehmensberatung und Anwalt eines verworfenen Gründungsvorhabens absetzen - wo im Wiso?

  • Hallo zusammen!


    Im Rahmen eines Gründungsvorhabens sind vor letztendlich erfolgter Gründung durch Unternehmes- und Rechtsberatung kosten entstanden.
    Diese können nun aufgrund der verworfenen Gründung mangels (Erfolgsaussicht) des Projekts) nicht durch das Plan-Unternehmen abgesetzt werden.
    Da ich privat für die Kosten aufgekommen bin, möchte ich sie nun in meiner privaten Steuererklärung geltend machen (was laut aktuelelr Rechtsprechung wohl möglich ist).


    Meine Frage ist nun, wo im Wiso-Programm ich derartige Kosten anzugeben habe.


    Besten Dank schonmal für die Rückmeldung.

    • Offizieller Beitrag

    Diese können nun aufgrund der verworfenen Gründung mangels (Erfolgsaussicht) des Projekts) nicht durch das Plan-Unternehmen abgesetzt werden.

    Das ist in dieser bzw. für diese im Rahmen der EÜR als (vorweggenommene) Betriebsausgabe oder Sonderbetriebsausgabe geltend zu machen.

  • Es gibt ja garkein Unternehmen. Weder eine Gewerbeanmeldung, noch einen Gesellschaftsvertrag oder dergleichen. Es war alles noch in der Anfangsphase. Und wie ich gelesen habe, muss in dem Fall keine separate Steuererklärung für eine nicht existente Unternehmeung erstellt werden. Vielmehr können deratige Ausgaben in der privaten Steuererklärung berücksichtigt werden. Natürlich lasse ich mich gern eines Besseren belehren, wenn diese Angaben falsch sind.


    Meine Frage ist an dieser Stelle daher eher, wo ich diese anzugeben habe (im Wiso).