Geringere Verpflegungsquittung als Ansatz in Pauschale für Verpflegungsmehraufwand von Pauschale wie abziehen?

  • Hallo,


    ein normalerweise seltener Fall, dass der Beleg vom Hotel für das Frühstück geringer ist als die 20% Frühstücksansatz von der Tagespauschale von 4,80 (da es 4,80 mit USt. sind, also netto weniger 4,03) . Kann ich außer der USt. trotzdem die ganze Pauschale buchen oder muss ich 24-4,80+4,03 buchen.


    Da die Vorsteuer direkt von der eingenommen USt. abgezogen wird, ist es eben nicht egal, wo man die Differenz hinbucht.


    Oder ist es Wurscht, da sowieso kein Finanzbeamter so genau hinschaut ;) ?

    • Offizieller Beitrag


    Oder ist es Wurscht, da sowieso kein Finanzbeamter so genau hinschaut ;) ?

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    Öhmnee...


    Hallo,
    ein normalerweise seltener Fall, dass der Beleg vom Hotel für das Frühstück geringer ist als die 20% Frühstücksansatz von der Tagespauschale von 4,80 (da es 4,80 mit USt. sind, also netto weniger 4,03) . Kann ich außer der USt. trotzdem die ganze Pauschale buchen oder muss ich 24-4,80+4,03 buchen.


    Sie buchen die kompletten 4,80 Euro MIT Vorsteuerabzug auf "Betriebsausgaben nicht abzugsfähig" und buchen für den Tag eine nganz normalen Verpflegungsaufwand gemäß der Abwesenheitsstunden. Dieses Verfahren wenden Sie immer bei Selbstverpflegung an: Sie ist nämlich ertragsteuerlich nie abziehbar, umsatzsteuerlich jedoch schon: die Vorsteuer können Sie geltend machen. Betriebsausgabe im ertragsteuerlichen Sinne (Einkommensteuer, also EÜR) sind immer nur die festgelegten Verpflegungsmehraufwendungen.


    Wären Sie Arbeitnehmer, läuft der Hase anders.