Rückzahlung an unterhaltsleistenden Vater als Sonderausgaben absetzbar?

  • Hallo, isch hab da mal ne Frage....


    Ich hatte im Studium Unterhaltsleistungen von meinem Vater bezogen, die gerichtlich erwirkt waren. Das Urteil sah vor, dass ich das letzte Studienjahr, in dem ich Unterhalt bezog, zurückbezahlen müsste; sozusagen war das letzte Jahr ein Darlehen. Kann ich diese Unterhalts - Rückzahlungen an meinen Vater als Sonderausgaben bzw. Ausgleichszahlungen geltend machen? Ich bin Arbeitnehmerin, nicht selbständig.


    Bin für Tipps sehr dankbar. :)