Hallo Zusammen
Ich habe in meiner Erklärung Unterstützung Bedürftiger geltend gemacht, Tochter studiert und erhält als einziges Einkommen Auslandsbafög, kein Kindergeld mehr. Auf dem als Nachweis mit abgegebenen Bafögbescheid sind ausgewiesen der Baföganteil + der Anteil der erstatteten Studiengebühr für die Auslandsuni. Die Studiengebühr hatte ich als Kosten zu den Ausbildungsbeihilfen gegengerechnet. Dieser Auffassung ist das Finanzamt nicht gefolgt.
Ich habe im SGB und Bafögverordnung mehrere Punkte gefunden die auf die Situation passen, aber nicht 100%. Kann jemand helfen, welche Formulierung bei einem Einspruch am erfolgversprechenden ist.
Vielen Dank