Handy vom Vorjahr absetzen

  • Hallo an alle Wissenden,


    habe mir 2009 ein Handy gekauft, das ich 2010 auch beruflich genutzt habe. Wie kann ich das bei der Steuer angeben und wo genau trage ich das ein? Finde da nichts.


    Danke schon mal im voraus. :)


    P.S.: Und spart Euch die Kommentare darüber, dass ich jetzt "schon" meine Erklärung für 2010 bearbeite. Ich hab die schlimmste Steuerneurose unseres Universums. :wacko:

  • wie teuer war denn das Handy? Du hast nur eine Chance, wenn das Handy unter die aktivierungspflichtigen VG eingeordnet werden kann (wobei auch ein GWG SAmmelposten möglich wäre). Dann kannst du die anteilige Abschreibung in dem Umfang, in dem das Handy dienstlich genutzt wurde, unter den Betriebskosten/Telekommunikationskosten geltend machen. Den dienstlichen Anteil musst du aber gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen, z.B. durch eine Aufstellung aller Telefonate über drei Monate.
    Bei einem Sammelposten (zwischen 150 und 1000 Euro) beträgt die Abschreibungsdauer immer fünf Jahre, als GWG (zwischen 150 und 410 Euro) Vollabschreibung im ersten Jahr, damit keine Möglichkeit in deinem Fall, als VG über 410 Euro (ohne MWSt) über drei Jahre, das Jahr 2009 zählt dann aber schon anteilig mit.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, wohl eher Einlage ins BV aus dem PV zum aktuellen Teilwert. Wobei eine erstmalige Zuordnung zur beruflichen Nutzung wegen Nutzungsänderung m.E. ebenso zu beurteilen wäre.


    Siehe z.B. auch über Forensuchfunktion auffindbare Threads:


    Private Anlage in Betriebsvermögen überführen


    Bewegliche Wirtschaftsgüter


    Und dann natürlich den Privatanteil mittels geeigneter Nachweise abgrenzen.