Hallo,
mein Mann hatte im Jahr 2013 einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Die Reparatur- und Anwaltskosten hierzu sind uns allerdings erst im Jahr 2014 entstanden, also kann ich sie auch erst in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Wie ist das mit den Fahrtkosten zum Anwalt und zur Werkstatt. Kann ich die auch geltend machen? Und wenn ja, müsste ich die doch im Jahr 2013 ansetzen. Würden die dann unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" fallen oder unter "Allgemeine Ausgaben"?