Ablehnung Verlustrücktrag

  • Das Finanzamt lehnt den angegebenen Verlustabzug i.H.v.
    9982,00 DM ab, da es sich scheinbar nicht um einen Verlust im einkommensteuerlichen Sinne handelt.
    Meine Frau hatte im Jahre 2001 ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit von 5145 DM, als Verlust gaben wir ihre Weiterbildungskosten,Bücher,Einschreibegebühren in Höhe des obengenannten Betrages an. Ist dies korrekt oder soll ich Einspruch erheben?