Betrieblich genutzter PKW: Entnahmewert bei Überführung ins Privatvermögen

  • Hallo und schönen Guten Tag!


    Ich hätte da eine Frage bzgl. eine betrieblich genutzem PKW (im Firmenvermögen) der ins PRivatvermögen überführt wird - also quasi Verkauf an mich.


    Bei so einer Sache muss ja ein "Verkaufserlös/Entnahmewert" angegeben werden. Da ich den
    Wagen nicht verkauft habe sondern eben ins Privatvermögen überführt
    habe, habe ich den DAT Schätzwert angegeben. Dieser wurde nicht
    akzeptiert, man sagte mir es soll der Buchwert verwendet werden.


    Dazu fällt natürlich noch die Umsatzsteuer an.



    Hierzu aber eben die Frage:
    Ist der Buchwert bereits Brutto oder gehört auf den noch die Steuer draufgeschlagen?




    Beispiel mit Buchwert = 10.000€




    Ist nun


    Entnahmewert (brutto): 10.000€


    Enthaltene USt.: 1.596,64 Euro




    oder




    Entnahmewert (brutto): 11.900€


    Enthaltene USt.: 1.900€




    Danke [Blockierte Grafik: http://img.webmart.de/f/1.gif]