Steuererklärungen 1996, 1997, 1998

  • Ich bin Arbeitnehmer und habe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in einer Grössenordnung von >10.000EUR.


    Ende letzten Jahres erhielt ich (berechtigterweise) vom Finanzamt für die Jahre 1996, 1997 und 1998 eine EkSt-Schätzung (Steuer-Festsetzung), da meine EkSt-Erklärungen für die entsprechenden Jahre bis dahin noch nicht vorlagen.


    Daraufhin habe ich die jeweiligen Steuererklärungen beim zuständigen Finanzamt eingereicht.


    Für alle Jahre ergaben sich nunmehr Steuerrückzahlfungsansprüche, die das Finanzamt jetzt mit der Begründung ablehnt, die jeweilige Ausschlussfrist sei überschritten.


    Frage: Falls dem so wäre, warum hat mich das Finanzamt dann zuvor (als es glaubte, gegen mich Steuerforderungen zu haben) zur Abgabe der EkSt.Erklärung aufgefordert?


    Hat mein Einspruch Aussicht auf Erfolg?