Unfallkosten/Motorschaden

  • 2001 bin ich auf dem Weg von meiner Arbeitsstätte nach Hause mit meinem Auto wg. eines Motorschadens liegengeblieben (da das Auto schon alt war und eine Reparatur nicht in Frage kam, ein Totalschaden). Den fiktiven Buchwert habe ich in meiner Steuererklärung als außergewöhnliche Fahrzeugkosten bei den Werbungskosten mit angegeben (s. auch Beispiel im Handbuch Sparbuch 2002, S. 281; das ist für 2000 bei einem anderen Unfall bei Glatteis auch vom FA anerkannt worden). Jetzt teilt mir das FA im Bescheid für 2001 mit, dass es sich bei dem Motorschaden nicht um Unfallkosten handle, "da kein Unfall stattgefunden hat". Ich sehe das anders - hat jemand eine Argumentationshilfe für mich?? Die Einspruchsfrist läuft am 18.08.2002 ab!

  • Sie haben schlechte Karten, denn
    ein Motorschaden gilt seit 2001 nicht mehr als "außergewöhnliches" Ereignis, selbst wenn der Schaden bei nur geringer Laufleistung eintritt. Die Kosten für einen Austauschmotor wurden kurzerhand zu "gewöhnlichen" Kosten erklärt, sodass die Kosten nicht mehr zusätzlich zur Entfernungspauschale absetzbar sind (BMF-Schreiben vom 11.12.2001, BStBl. 2001 I S. 994, Tz. 3).

  • Vielen Dank für die Info. Das ist ja ausgesprochen ärgerlich. Ich finde, die Pauschale ist nun wirklich nicht so hoch, dass damit solche aussergewöhnlichen Kosten abgedeckt sind, aber da kann ich wohl nichts machen.