Guten Tag,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Wir haben ein Haus, in dem wir inzwischen leben, grundlegend renoviert und entsprechend viele Handwerkerrechnungen erhalten. Wir haben schon viele Jahre einen gemeinsamen Haushalt. Entsprechend können wir jeweils (pro Person) nur 50% des Höchstbetrages geltend machen.
Meine Ideen, wie wir den Höchstbetrag (1200 EUR) pro Person gelten machen können:
1.)
Ich habe einen (berufsbedingten) doppelten Haushalt. Damit führe ich an mindesten einem Tag im Jahr einen eigenen Haushalt. Kann ich mit dieser Begründung den vollen Betrag für mich ansetzen? Meine Freundin könnte natürlich trotzdem nur 50% ansetzen.
2.)
Ich habe irgendwo mal gehört, dass im Jahr eines Neubezuges bei ledigen Personen pro Person der Höchstbetrag angesetzt werden kann.
Ich freue mich auf Meinungen!
Grüße!