Wieviel Kosten soll man angeben?

  • Ich mache meine Steuer für 2001 zum ersten mal selber. Vorher hat das ein Steuerberater getan.


    Ich habe ein Gewerbe und mach da auch Umsatz. Mein Steuerbearter hat von mir alle Quittungen bekommen und hat daraus dann eine Gewinn- und Verluistrechnung gemacht. Jetzt ist mir bei rechnen für 2001 aufgefallen, daß er nicht die Gesamtesumme in die GUV eingetragen hat, sondern weniger (z.B. bei dem Posten Geschenke und Repräsentationskosten - was bei mir hauptsächlich Dekoartikel sind). Wie kommt das? Gibt es da eine Grenze?


    Danke für Ihre Hilfe!
    Gruß, Monika

  • Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn die Ausgaben pro Person nicht mehr als 40 EUR / 75 DM im Jahr betragen.
    Die Grenze von 40 EUR / 75 DM gilt nicht, wenn der Empfänger das Geschenk nur in seinem Betrieb nutzen kann (R 21 Abs. 2 Satz 4 EStR).
    Selbstständige müssen die Ausgaben für Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben verbuchen (§ 4 Abs. 7 EStG).


    Gruß Manfred