Flugbegleiter - Weiterbildung als Yogalehrer

  • Guten Tag,


    ich bin seit mehr als 10 Jahren als Kabinenchef bei einer Fluggesellschaft beschäftigt. Ich habe 2012 ein 2-jähriges Fernstudium als Personalcoach abgeschlossen, dessen Kosten ich in meiner Steuererklärung als Fortbildungskosten problemlos geltend machen konnte (als Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis - Führungskraft).


    Letztes Jahr habe ich eine Ausbilung als Yogalehrer gemacht.In unserem Beruf kann man manchmal aus verschiedenen Gründen fluguntauglich werden, deshalb wollte ich zur Zukunftsicherung eine zusätzliche Ausbildung haben. Das sollte eine Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf mit dem Ziel von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln (Umschulung) sein. Können die Kosten steuerlich als Werbungskosten behandelt werden?


    (BFH-Urteil: vom 4. Dezember 2002; BStBl 2003 II, S. 403: Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein.
    BFH-Urteil: vom 13. Februar 2003; BStBl 2003 II, S. 698: Aufwendungen eines Steuerpflichtigen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für den Erwerb eines neuen Berufes sind vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten)


    Vielen herzlichen Dank!