Hallo,
habe ein Kind aus der ersten Ehe (Länadergruppe 3) bei seinem Vater und bin jetzt in Deutschland verheiratet. Wird das Kinderfreibetrag in meinem Fall für 2001 wie folgt berechnet?
Kinderbetreung: 5616 DM
Erziehungsbedarf: 4000 DM
Kinderfreibetrag: 6912 DM
Abzugsfähig: (5616 4000 6912) /3/2 = 2754 DM
Stimmt die Berechnung? Wenn das Kind ins Internet geht, kann die Kosten für auswärtige Unterbringung auch abgesetzt werden? Gibt es Grenze dafür?
Würde mich über Eure Erfahrungen freuen. Danke!
Gruß
Rose