Kind im Ausland aus der 1. Ehe

  • Hallo,
    habe ein Kind aus der ersten Ehe (Länadergruppe 3) bei seinem Vater und bin jetzt in Deutschland verheiratet. Wird das Kinderfreibetrag in meinem Fall für 2001 wie folgt berechnet?
    Kinderbetreung: 5616 DM
    Erziehungsbedarf: 4000 DM
    Kinderfreibetrag: 6912 DM
    Abzugsfähig: (5616 4000 6912) /3/2 = 2754 DM


    Stimmt die Berechnung? Wenn das Kind ins Internet geht, kann die Kosten für auswärtige Unterbringung auch abgesetzt werden? Gibt es Grenze dafür?
    Würde mich über Eure Erfahrungen freuen. Danke!


    Gruß
    Rose

  • Hallo Rose,
    die Berechnung stimmt nicht ganz, denn der Kinderbetreuungsfreibetrag beträgt nicht 5.616 DM sondern nur 3.024 DM.
    Kinderbetreuungsfreibetrag = 3.024 DM
    Kürzung um 2/3 = 1.008 DM
    Halbteilungsgrundsatz = 504 DM
    Kinderfreibetrag = 6.912 DM
    Kürzung um 2/3 = 2.304 DM
    Halbteilungsgrundsatz = 1.152 DM.
    Der Erziehungsbedarf ist mir unbekannt.
    Was verstehen Sie darunter?
    Der Ausbildungsfreibetrag = 2.400 DM
    Kürzung um 2/3 = 800 DM
    Halbteilungsgrundsatz = 400 DM.


    Gruß
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Hi,
    da wir beide berufstätig sind (Mann Vollzeit und ich halbtags) haben wir ein Aupair-Mädchen, welches in der Zwischenzeit auf unsere Kinder aufpaßt.
    Die Kosten werden vom Finanzamt mit folgender Begründung nicht akzeptiert:
    a) nicht rentenversicherungspflichtige Beschäftigung
    (wie auch wenn man nur Kosten erstattet haben möchte
    ?!?!?)
    b) Hilfe im Haushalt geht auch nicht, da die
    gesetzlichen Vorraussetzungen nicht vorliegen.


    Hat jemand schon einmal diese Diskussion mit dem Finanzamt geführt ?!


    E-Mail:ChriSchro@t-online.de