Korrektur von Abschreibungen möglich?

  • Hallo,
    bis zum Jahr 2000 haben wir unsere Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lassen. Als ich dieses Jahr die St-Erklärung selber mache, habe ich festgestellt, dass er die Abschreibungsbeträge für Arbeitsmittel in den vergangenen Jahren falsch angesetzt hat.
    Wir haben 1997 einen Schriebtisch gekauft. Er hat den Absetzungsbetrag vom Anschaffungsjahr, der z.B. 120 DM, weiter für die folgenden Jahren angesetzt. Eigentlich sollen die Beträge für die folgenden Jahren (1998-2000) 240 DM sein. Kann ich diese Fehlbeträge von 360 DM für die Periode 1998 - 2002 im Jahr 2001 geltend machen?
    Würde mich auf Ratschläge freuen. Danke.
    Gruß
    Rose

  • Hallo Rose,
    aus meiner Sicht, stimmt hier etwas nicht.
    Doch vorab: Die Fehlbeträge könen Sie nicht in 2001 geltend machen.
    Wenn, dann sind die Fehlbeträge auf die Restlaufzeit umzulegen und die Abschreibung dann entsprechend vorzunehmen.
    Falls Sie sicher gehen wollen und ich Ihnen Ihre Frage vollständig beantworten soll, benötige ich folgende Angaben:
    Anschaffungsdatum:
    Anschaffungskosten (ohne USt):
    Nutzungsdauer:
    Bitte EMail an: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->