PC-Absetzen

  • Hallo ich habe eine Frage zum absetzen eines PC'S


    Ich habe die letzen 5 Jahre einen PC abgesetzt und möchte mir gerne nun einen neuen anschaffen, Jetzt hat zufällig mein Schwager ein Notebook gewonnen. Da er es nicht benutzen möchte hat er es mir angeboten, kann ich den von ihm erwerben und wie setze ich diesen dann ab.


    Meine Vorstellung ist, einen kleinen Kaufvertrag aufzusetzen in dem der Kaufpreis und das Kaufdatum ersichtlich ist und diesen mit meiner Steuereklärung abgeben.


    Müsste er eigentlich den Gewinn des Notebooks beim FA angeben ?


    Vielen Dankf für eure Antworten.

  • 1. Es gibt keinen Grund den Gewinn eines Laptops dem Finanzamt zu melden.
    2. Anstelle eines Kaufvertrags genügt auch ein Beleg bzw. Quittung mit entsprechenden Angaben über den Laptop und Unterschrift des Schwagers.
    3. Normale Abschreibung/Nutzungsdauer 3 Jahre.
    4. Laptop kann aber auch nur 2 Jahre abgeschrieben werden, wenn als Begründung "durch ständige Mitnahme unterliegt der Laptop einem größeren Verschleiß" angegeben wird. Wird vom Finanzamt anerkannt.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->