Kinderfreibetrag und Betreuungskosten

  • das finanzamt hat in der Steuererklärung für
    das 1. kind das Kindergeld, den Freibetrag und
    die Betreuungskosten wie im WISO errechnet anerkannt.
    für das 2. Kind (am 1.8.01 16 Jahre ) wurde nichts anerkannt mit der Begründung es wurde die gebotene freistellung des Existenzminimumus durch die auszahlung des Kindergeldes bewirkt. die berücksichtigung eines freibetrages kommz nicht in betracht.
    Wiso hat aber einen freibetrag für 12 Monate und betreuungskosten für 7 monate errechnet.


    wer hat recht?? und was kann ich machen???

  • Hallo Burkhard,
    Ihre Aussage, dass das Finanzamt für das 1. Kind das Kindergeld und den Kinder- und Betreuungsfreibetrag anerkannt hat, kann so nicht stimmen.
    Bei der Günstigerprüfung durch das Finanzamt bleibt es entweder beim Kindergeld und die Freibeträge kommen nicht in Frage oder es werden die Freibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und das Kindergeld wird zurück gefordert.
    Bei der Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages werden die Freibeträge immer berücksichtigt.
    Um Ihnen eine genaue Antwort geben zu können, ist es erforderlich, dass Sie mir folgende Fragen beantworten:
    1. Wurde beim zu versteuernden Einkommen ein Kinderfreibetrag abgesetzt?
    2. Wenn ja, wie hoch war dieser Betrag?
    3. Welche Freibeträge (Kinderfrei- und Betreuungsfreibetrag) wurden bei der Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages vom Finanzamt berücksichtigt?


    Bitte EMail: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->


    Gruß Manfred

  • Für meinen Sohn der bei seiner Mutter, von der ich geschieden bin, in Spanien lebt, erhalte ich kein Kindergeld. Laut berechnung von WISO wurde der Freibetrag vom zu versteuernden Einkommen für die berechnung der einkommensteuer abgezogen.
    Nach dem Bescheid des Finanzamtes aber für die berechnung der Kirchensteuer und des Solis.
    Ebenso hat WISO mir den Betreuungsfreibetrag gewährt, das FA aber nicht.
    Ich muß dazu sagen das mein Sohn insgesammt ca 4 monate im Jahr in Deutschland ist und anfang 2002 bei mir gewohnt hat. Mein Sohn ist 10 Jahre.