Arbeitsmittel in nichtselbstständiger Arbeit und nebenberuflichen Einnahmen nach §3 Nr. 26 EStG geltend machen. WISo Steuersparbuch 2013

  • )Hallo,


    neben meiner 75% Stelle arbeite ich als Dozentin und übersteige dort die steuerfreien Einnahmen von 2400 Euro nach §3 Nr. 26 EStG.


    Habe verschiedene Anschaffungen wie PC und möchte auch mein Arbeitszimmer absetzen. Nun nutze ich PC, Telefon, Internet und Arbeitszimmer teils privat, teils nebenberuflich und teils (sehr wenig) beruflich. Gebe ich bei den Arbeitsmitteln, Telekommunikation und häuslichem Arbeitszimmer eine Aufteilung an (gemischt genutzt) erhalte ich eine Fehlermeldung, obwohl ich die Einkünfte unter "Einnahmen aus §3..." angegeben habe. Zudem kann man bei gemischt genutzt nur aufteilen auf "freiberufliche, sonstige selbständige oder alle weiteren selbständigen Tätigkeiten".


    Unter dem Punkt Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach §3 Nr. 26 EStg gibt es auch keine EÜR, dazu müsste ich diese als freiberufliche Tätigkeit deklarieren, dann fällt aber der Steuerfreibetrag weg. Die EÜR ist auch nicht verknüpft mit den gemischt genutzten Arbeitsmitteln.


    Das häusliche Arbeitszimmer taucht auch einmal bei Arbeitsmitteln und ein anderes Mal bei Verwaltung(?) auf. Wo muss ichs eintragen und wie mache ich deutlich, dass ich das für meine nebenberufliche Tätigkeit zu 100% benötige, für meine berufliche Tätigkeit jedoch nicht?


    Verstehe das ganze nicht und würde mich über Hinweise freuen, wie ichs richtig und für mich am günstigsten mache. ?(


    Vielen Dank!

  • neben meiner 75% Stelle arbeite ich als Dozentin und übersteige dort die steuerfreien Einnahmen von 2400 Euro nach §3 Nr. 26 EStG.

    das heisst schon einmal, dass nur 25% der Kosten für die freiberufliche Tätigkeit ansetzbar sind. Stimmt diese Aussage? (75% Stelle). Oder hast du einen Teilzeitvertrag mit 75% Arbeitszeit? Dann muss der Anteil der freiberuflichen Tätigkeit zunächst anhand des Arbeitsaufwandes ermittelt werden - Zeitaufwand freiberufliche Tätigkeit zu Summe aller geleisteten Arbeitsstunden

    Habe verschiedene Anschaffungen wie PC und möchte auch mein Arbeitszimmer absetzen. Nun nutze ich PC, Telefon, Internet und Arbeitszimmer teils privat, teils nebenberuflich und teils (sehr wenig) beruflich. Gebe ich bei den Arbeitsmitteln, Telekommunikation und häuslichem Arbeitszimmer eine Aufteilung an (gemischt genutzt) erhalte ich eine Fehlermeldung, obwohl ich die Einkünfte unter "Einnahmen aus §3..." angegeben habe. Zudem kann man bei gemischt genutzt nur aufteilen auf "freiberufliche, sonstige selbständige oder alle weiteren selbständigen Tätigkeiten".

    Es erfolgt hier keine direkte Zuordnung (die Ermittlung siehe unten bei deiner letzten Frage)

    Unter dem Punkt Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach §3 Nr. 26 EStg gibt es auch keine EÜR, dazu müsste ich diese als freiberufliche Tätigkeit deklarieren, dann fällt aber der Steuerfreibetrag weg. Die EÜR ist auch nicht verknüpft mit den gemischt genutzten Arbeitsmitteln.

    HIer ist auch keine EÜR notwendig - analog zu den nichtselbständigen Tätigkeiten führst du deine Einnahmen und deine Ausgaben in den dafür vorgesehenen Feldern auf.

    Das häusliche Arbeitszimmer taucht auch einmal bei Arbeitsmitteln und ein anderes Mal bei Verwaltung(?) auf. Wo muss ichs eintragen und wie mache ich deutlich, dass ich das für meine nebenberufliche Tätigkeit zu 100% benötige, für meine berufliche Tätigkeit jedoch nicht?

    Unter Verwaltung ermittelst du die Gesamtkosten für die gemischt genutzten Arbeitsmittel und das Arbeitszimmer. Dort musst du auch die Aufteilung auf die einzelnen Einkunftsarten machen. Alles was in deine berufliche Tätigkeit geht, wird dann automatisch übernommen. Den Teil nebenberuflich musst du dann manuell übertragen (als Summe) mit dem Ausdruck der Aufteilung als Anlage. Prozentsatz angeben unter dem Punkt "freiberufliche/selbständige Tätigkeiten" - es poppt dann ein weiteres Menue auf, dort "alle weiteren selbständigen Tätigkeiten" auswählen.
    Der nicht verteilte Anteil erscheint unter Privatnutzung.

    Verstehe das ganze nicht und würde mich über Hinweise freuen, wie ichs richtig und für mich am günstigsten mache.

    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht in das Dunkel bringen

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Und für die Tätigkeit als freiberufliche Dozentin ist natürlich entweder nur die Pauschale nach § 3 Nr. 26 EStG oder die höheren tatsächlich nachgewiesenen (anteiligen) als BA abziehbar.

  • Hallo Babuschka,


    danke erst mal für die Antwort. Aber leider habe ich es immer noch nicht so ganz kapiert.


    Also erstmal ich arbeite als 75% Teilzeitkraft. Dort ganz normal mit Lohnsteuerklasse IV versteuert.


    Nebenberuflich bei verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen auf selbständiger Basis als Dozentin. Dort darf ich ja 2400 Euro steuerfrei verdienen, da gemeinnützig. Habe aber mehr verdient. Möchte jetzt verschiedene Arbeitsmittel und häusliches Arbeitszimmer, welches ich fast ausschließlich für diese Nebentätigkeiten zur Unterrichtsvorbereitung nutze, als Betriebsausgaben absetzen, bzw. angeben (auch wenn ich nicht mit den Ausgaben über den Steuerfreibetrag von 2400Euro komme. Es ist zwar vorher nicht absetzungsfähig, aber ich nutze ja beispielsweise häusliches Arbeitszimmer und PC überwiegend für diese nebenberufliche Tätigkeit. PC wird zudem auf mehrere Jahre abgeschrieben und vielleicht komme ich ja nächstes Jahr mit meinen Betriebsausgaben über diese 2400 Euro)


    Gebe ich jetzt die Betriebseinnahmen in dem Feld nebenberufliche Tätigkeit nach §3 EStg 26.. ein, dann werden die 2400 € als steuerfrei berechnet, aber ich kann die Arbeitsmittel und häuslichen Arbeitszimmer nicht als gemischt genutzt angeben, ich erhalte eine Fehlermeldung, da ich keine selbstständige Tätigkeit angegeben hätte. Gebe ich die Einnahmen aber bei selbstständiger Tätigkeit an, wird mir der Steuerfreibetrag von 2400 Euro nicht angerechnet.


    Warum muss ich den Anteil meiner freiberuflichen Tätigkeit bezogen auf meine Haupttätigkeit ausrechnen? Verschiedene Arbeitsmittel nutze ich ja nur für die freiberufliche Tätigkeit, für meine Haupttätigkeit stellt mir ja mein Arbeitgeber ein Büro, Computer, Arbeitsmaterial etc. zur Verfügung?


    Prozentsatz angeben unter dem Punkt "freiberufliche/selbständige Tätigkeiten" - es poppt dann ein weiteres Menue auf, dort "alle weiteren selbständigen Tätigkeiten" auswählen.


    Es poppt zwar ein Untermenue auf, aber klicke ich "alle weiteren selbsständigen Tätigkeiten" an, wird das nicht mit meinen Einnahmen, die ich bei der nebenberuflichen Tätigkeit nach §3...angegeben habe, verknüpft, ich bekommen dann eine Fehlermeldung.


    Ich glaube ich gebe auf oder lasse das mit Arbeitszimmer usw. Obwohl ichs ja nutze?

  • Also erstmal ich arbeite als 75% Teilzeitkraft.

    --> damit für die Aufteilung völlig irrelevant.

    Gebe ich jetzt die Betriebseinnahmen in dem Feld nebenberufliche Tätigkeit nach §3 EStg 26.. ein, dann werden die 2400 € als steuerfrei berechnet, aber ich kann die Arbeitsmittel und häuslichen Arbeitszimmer nicht als gemischt genutzt angeben, ich erhalte eine Fehlermeldung, da ich keine selbstständige Tätigkeit angegeben hätte. Gebe ich die Einnahmen aber bei selbstständiger Tätigkeit an, wird mir der Steuerfreibetrag von 2400 Euro nicht angerechnet.

    Hatte ich doch geschrieben - du musst die unter Verwaltung errechneten Beträge manuell bei der nebenberuflichen Tätigkeit angeben, automatisch geht dies nicht

    Warum muss ich den Anteil meiner freiberuflichen Tätigkeit bezogen auf meine Haupttätigkeit ausrechnen? Verschiedene Arbeitsmittel nutze ich ja nur für die freiberufliche Tätigkeit, für meine Haupttätigkeit stellt mir ja mein Arbeitgeber ein Büro, Computer, Arbeitsmaterial etc. zur Verfügung?

    Du kannst keinem Finanzbeamten weis machen, dass du die Arbeitsmittel nicht auch privat oder für deine berufliche Tätigkeit einsetzt. Daher die Aufteilung, die du auch plausibel erklären musst, da sonst u.U. geschätzt wird. Gerade ein Computer wird auch privat genutzt, für eine reine nebenberufliche Nutzung musst du eine sehr gute Erklärung haben. Auch bei Druckerpapier etc. ist eine private Nutzung wahrscheinlich.
    Bei einem Arbeitszimmer ist nur eine private Nutzung < 10% unschädlich. Eventuell helfen dir hier Zeitaufschriebe (was machst du wie lange in deinem Arbeitszimmer).


    Es poppt zwar ein Untermenue auf, aber klicke ich "alle weiteren selbsständigen Tätigkeiten" an, wird das nicht mit meinen Einnahmen, die ich bei der nebenberuflichen Tätigkeit nach §3...angegeben habe, verknüpft, ich bekommen dann eine Fehlermeldung.

    Siehe oben - du musst den errechneten Betrag (Teilbetrag von € 1.250) manuell übertragen, maschinell geht dies nicht.

    Ich glaube ich gebe auf oder lasse das mit Arbeitszimmer usw. Obwohl ichs ja nutze?

    Ist deine Entscheidung ..