)Hallo,
neben meiner 75% Stelle arbeite ich als Dozentin und übersteige dort die steuerfreien Einnahmen von 2400 Euro nach §3 Nr. 26 EStG.
Habe verschiedene Anschaffungen wie PC und möchte auch mein Arbeitszimmer absetzen. Nun nutze ich PC, Telefon, Internet und Arbeitszimmer teils privat, teils nebenberuflich und teils (sehr wenig) beruflich. Gebe ich bei den Arbeitsmitteln, Telekommunikation und häuslichem Arbeitszimmer eine Aufteilung an (gemischt genutzt) erhalte ich eine Fehlermeldung, obwohl ich die Einkünfte unter "Einnahmen aus §3..." angegeben habe. Zudem kann man bei gemischt genutzt nur aufteilen auf "freiberufliche, sonstige selbständige oder alle weiteren selbständigen Tätigkeiten".
Unter dem Punkt Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach §3 Nr. 26 EStg gibt es auch keine EÜR, dazu müsste ich diese als freiberufliche Tätigkeit deklarieren, dann fällt aber der Steuerfreibetrag weg. Die EÜR ist auch nicht verknüpft mit den gemischt genutzten Arbeitsmitteln.
Das häusliche Arbeitszimmer taucht auch einmal bei Arbeitsmitteln und ein anderes Mal bei Verwaltung(?) auf. Wo muss ichs eintragen und wie mache ich deutlich, dass ich das für meine nebenberufliche Tätigkeit zu 100% benötige, für meine berufliche Tätigkeit jedoch nicht?
Verstehe das ganze nicht und würde mich über Hinweise freuen, wie ichs richtig und für mich am günstigsten mache.
Vielen Dank!