Zuschuss Arbeitgeber zum Versorgungswerk

  • Hallo Bernd,
    steuerrechtlich gesehen ist dieser Zuschuss keine Einnahme.
    Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Art Betriebsrente handelt.
    Sie müssen den Gesamtbeitrag an das Versorgungswerk abzüglich des auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen AG-Zuschusses unter Versicherungsbeiträgen bei den Sonderausgaben eintragen.