bei Arbeitslosigkeit / Studium

  • Hallo, ich habe folgenden Text zu diesem Thema im Forum gefunden:


    "Natürlich sollte man als Arbeitsloser eine Steuererklärung abgeben. Gerade als Arbeitsloser hat man keinerlei Einkünfte und trotzdem Ausgaben. Diese Ausgaben bilden einen Verlust. Da hierdurch die Summe der Einkünfe negativ wird, ist der Verlustvortrag oder Verlustrücktrag auf das vorherige oder anschließende Jahr möglich.


    Beispiel:
    Du gibst bei Werbungskosten Bewerbungskosten ein ohne das du Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hast. So hast du doch eine negative Summe der Einkünfte=Verlust."


    1. Klingt recht vielversprechend. Hat jemand damit schon mal Erfahrungen mit dem FA gesammelt?
    2. Wie funktionierts, wenn man die eine Hälfte des Jahres gearbeitet hat und die Werbungskosten die gezahlte Lohnsteuer bei weitem übersteigen? Kann man dann die überschüssigen Werbungskosten im nächsten Jahr mit absetzen?
    3. Gilt das Gleiche auch für ein Studium, wenn es berufsbezogen war?
    4. Wie gibt man das Ganze jetzt ins Steuersparbuch ein? Alle Werbungskosten ermitteln, dann die Lohnsteuer abziehen und den Restbetrag als Verlust im kommenden Jahr absetzen? Oder die Werbungskosten aufteilen?


    Schwieriges Thema, aber es könnte für sehr viele interessant sein. Ich würde mich über eine rege Diskussion hierzu freuen.


    Schon mal vielen Dank!


    Gruß


    Armin